Genehmigung der Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld für die Gemeinde Stadelhofen, Landkreis Bamberg, und dem Markt Zapfendorf, Landkreis Bamberg
Die zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld für die Gemeinde Stadelhofen und dem Markt Zapfendorf geschlossene Zweckvereinbarung für die Übertragung von Aufgaben bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes vom 22.11.2023 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 21.11.2023, Az. 32-1403,
rechtsaufsichtlich genehmigt.
Auf die Veröffentlichung der Zweckvereinbarung im Amtsblatt des Landkreises Bamberg Nr. 11/2023, vom 29.11.2023, Seite 157 – 160 und ihre Genehmigung wird hiermit hingewiesen.