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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB -

Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Unterleiterbach - West“ in Unterleiterbach

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 den BBP/GOP „Unterleiterbach - West“ im Gemeindeteil Unterleiterbach in der Fassung vom 21.11.2024 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der BBP/GOP für das Gebiet am westlichen Siedlungsrand von Unterleiterbach zwischen der Staatsstraße St 2197 (Lichtenfelser Straße), der Valentinsiedlung und dem Lärmschutzwall der DB - Strecke in Kraft. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Unterleiterbach und beinhaltet folgende Grundstücke voll- bzw. teilflächig (TF): Fl.-Nr. 169 (TF), 167 (TF), 172 (TF), 175 (TF), 248 (TF), 249 (TF), 250 (TF).

Der BBP/GOP, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlage 1: Bestands-, Bewertungs-, Eingriffsplan; Anlage 2: Dokumentation artenschutzrechtliche Bestandsbegehungen; Anlage 3: Übersichtstabelle Monitoring), einer Baugrunduntersuchung, einer schalltechnischen Untersuchung sowie der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 a Abs. 1 BauGB über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann im Rathaus des Marktes Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) während der allgemein bekannten Dienst-/ Öffnungszeiten eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Die Planunterlagen stehen auch online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf zur Einsichtnahme zur Verfügung.

https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des BBP/GOP schriftlich gegenüber dem Markt Zapfendorf geltend gemacht worden sind. Der begründete Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Zapfendorf, 29.11.2024
Senger
Erster Bürgermeister