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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 26/2023
Aus dem Gemeinderat
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Marktgemeinderatssitzung

vom 14.12.2023

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 16.11.2023 wurde am 20.11.2023 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 16.11.2023 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

2

Bestellung und Vereidigung eines Feldgeschworenen

Sachverhalt:

Es soll Stefan Hofmann aus Roth als neuer Feldgeschworener bestellt werden.

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Bestellung der genannten Person zu.

Der Erste Bürgermeister Senger nahm sodann die Vereidigung des neuen Feldgeschworenen vor.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

3

Wegerecht - Einziehung des öffentlichen Feldweges Nr. 45 (Weg im Hahngraben), Fl.Nr. 445 der Gemarkung Oberleiterbach

Sachverhalt:

Der nicht ausgebaute öffentliche Feldweg Nr. 45 (Weg im Hahngraben) im Gemeindeteil Oberleiterbach soll eingezogen werden und damit die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung einer öffentlich zugänglichen Verkehrsanlage verlieren.

Der zur Einziehung vorgesehene Feldweg Nr. 45 ist ca. 58 m lang, hat die Fl.Nr. 445 der Gemarkung Oberleiterbach und beginnt an der Grenze zur Ortsverbindungsstraße nach Peusenhof und endet am nördlichen Ufer des Leiterbaches. In diesem Bereich hat der Weg seine Verkehrsbedeutung verloren. Der Feldweg hat auch keine Erschließungsfunktion für ein weiteres Grundstück in diesem Bereich.

Die geplante Einziehung wurde im Mitteilungsblatt vom 14.04.2023 bekanntgemacht. Einwände hiergegen wurden nicht vorgebracht.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Einziehung dieses Weges zu.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

4

Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) - Bewilligung der Förderanträge zur geplanten weiteren Sanierung der Trink- und Abwasserleitungen und zugehörigen Anlagen im Gemeindegebiet

Sachverhalt:

Bürgermeister Senger fasste die Inhalte der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) nochmals zusammen.

Im Rahmen der RZWas 2021 werden Maßnahmen für die Sanierung kommunaler Trink- und Abwasseranlagen bezuschusst. Gefördert werden die Erneuerung und Renovierung von Kanälen und Wasserleitungen sowie die bauliche Sanierung der zugehörigen Anlagen.

Der Fördersatz im Bereich der Leitungs- und Kanalsanierung ist längenabhängig, beträgt jedoch mindestens 40 % der Baukosten nach Ausführung. Für die Anlagensanierung beträgt die Förderquote 70 %. Maßnahmen im Bereich der Anlagensanierung sind baufachlich mit dem WWA Kronach als Fachbehörde abzustimmen. Im Bereich der Leitungssanierung ist eine baufachliche Beteiligung nicht erforderlich.

Der Markt Zapfendorf erreicht den Härtefallschwellenwert, der Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist.

Die Verwaltung hat im Rahmen der RZWas 2021 ein Maßnahmenpaket für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung mit dem Ziel, sich alle fördertechnischen Möglichkeiten im weiteren Verfahren offenzuhalten, zusammengestellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat ist mit der vorgestellten Vorgehensweise einverstanden und beauftragt die Verwaltung, für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung die notwendigen Förderanträge auf Grundlage der vorgestellten Maßnahmen beim WWA Kronach zu stellen (jeweils Leitungssanierung und Anlagensanierung). Ziel ist es, sich alle fördertechnischen Möglichkeiten im weiteren Verfahren offenzuhalten. Die notwendigen Haushaltmittel sind in den kommenden Haushaltsjahren 2024 bis 2028 einzuplanen.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

5

Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung)

Sachverhalt:

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung für die Jahre 2016 bis 2018 angemerkt, dass die derzeit beim Markt Zapfendorf gültige Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren anzupassen bzw. neu zu erlassen ist.

Die geltende Feuerwehrkostensatzung für den Marktes Zapfendorf stammt aus dem Jahr 2013 und wurde seitdem nicht mehr geändert.

Seitens der Verwaltung wurde die Satzung auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst und die Kostensätze entsprechend neu kalkuliert.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem Satzungsentwurf zu. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntgabe der Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigegeben.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

6

Abfrage Klärschlammtrocknung und -entsorgung durch das MHKW Bamberg

Sachverhalt:

Der Zweckverband Müllheizkraftwerk Stadt und Landkreis Bamberg hat auf Anregung des Landrats vor Kurzem eine Abfrage bei den Gemeinden gestartet, ob man sich an einer gemeinsamen Klärschlammtrocknung am Standort des MHKW in Bamberg mit anschließender weiterer Verwertung beteiligen würde.

Wegen der geänderten Rechtslage in der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und Düngemittelverordnung (DüMV) ist in größeren Kläranlagen wie Bamberg spätestens ab dem Jahr 2029 keine andere Entsorgungsmöglichkeit mehr gegeben und man könne in diesem Zug dann auch eine gemeinsame Lösung für die Landkreisgemeinden anbieten. Bisher wird der gepresste Klärschlamm der benachbarten Kläranlage in Bamberg im Müllheizkraftwerk verbrannt, was wegen der dann u. a. vorgeschriebenen Phosphorrückgewinnung nicht mehr zulässig und möglich ist.

Für die weitere Planung müsste der Zweckverband baldmöglichst wissen, ob man sich im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit eine solche Entsorgung des gemeindlichen Klärschlamms vorstellen könne und welche Schlammmengen dann jährlich abgegeben würden. Ansonsten würde die Trocknungsanlage nur für die Entsorgung des Klärschlamms der Bamberger Kläranlage ausgelegt und errichtet.

Wenn sich alle Gemeinden mit der vom statistischen Landesamt veröffentlichten Klärschlammmenge beteiligen würden, dann wäre nach erster Kalkulation ein Entsorgungspreis von ca. 150 €/t möglich. Sollten sich nur 50 % der Landkreisgemeinden beteiligen, wäre nach Kalkulation ein Entsorgungspreis von ca. 190 €/t zu bezahlen. Für die Gemeinden wäre zudem die rechtliche Entsorgung abschließend geklärt, weil nach der Abgabe an den Zweckverband dieser für die weitere Entsorgung verantwortlich wäre. Der in Bamberg getrocknete Schlamm würde dann zur weiteren Verwertung in ein Heizkraftwerk nach Schweinfurt zur Monoverbrennung gebracht.

Es würde sich hierbei um einen zentralen und vor allem durch kurze Strecken erreichbaren Entsorgungsweg handeln und die Gemeinden müssten sich nicht selbst um eine Entsorgung kümmern.

Im Vergleich zu aktuellen Entsorgungspreisen erscheint der kalkulierte Preis von 150 €/t bis 190 €/t als angemessen vor allem, weil noch niemand weiß, wo und wie ab dann sonst die Entsorgung erfolgen kann und vor allem wie schließlich die beabsichtigte Phosphatrückgewinnung aus der Asche erfolgen wird. Hier gibt es derzeit noch keine endgültige technische Lösung, die industriell eingesetzt werden könnte. Ein Preisvergleich mit der heutigen Entsorgung ist daher derzeit nicht möglich.

Durch den bereits beschlossenen Ausstieg aus der Kohleverbrennung scheidet einen Mitverbrennung von Klärschlamm in diesen Kraftwerken künftig aus. Und auch die Zementwerke werden mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen der vorgegebenen Rohstoffrückgewinnung aus der Asche diese Entsorgungsmöglichkeit künftig nicht mehr anbieten. Dies alles wird zu heute nicht kalkulierbaren Entsorgungspreisen führen.

Die vom Zweckverband vorgeschlagene gemeinsame Lösung erscheint auch deshalb als nachhaltig und wirtschaftlich, auch wenn sich heute sicherlich noch kein endgültiger Entsorgungspreis nennen lässt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, sich grundsätzlich an dem Projekt zu beteiligen und die gesamte Menge gepressten Klärschlamms von der Kläranlage des Marktes Zapfendorf in die geplante Trocknungsanlage am MHKW Bamberg abzuliefern.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

7

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 19

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 19:45 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.