Der Markt Zapfendorf weist zum Jahreswechsel auf die gesetzlichen Regelungen zum sicheren Umgang mit Feuerwerk hin. Diese sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) sowie in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) festgelegt und bundesweit verbindlich.
Grundsätzliches Verbot
Seit vielen Jahren ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten. Dieses Verbot gilt ganzjährig und für alle Kategorien von Feuerwerkskörpern.
Darüber hinaus ist gemäß § 23 Abs. 1 der 1. SprengV auch das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von besonders brandgefährdeten Gebäuden, insbesondere Reet- und Fachwerkhäusern, untersagt. Diese Regelung gilt ebenfalls bundesweit und unabhängig vom Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk) nur am 31. Dezember und 1. Januar und ausschließlich von volljährigen Personen verwendet werden dürfen.
Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Umgang mit nicht zugelassenem oder illegalem Feuerwerk ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Der Markt Zapfendorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Verhalten, damit der Jahreswechsel für alle sicher und friedlich verläuft.
Tipps für den Umgang mit Feuerwerk
| • | Anleitung beachten: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der Feuerwerksartikel sorgfältig, insbesondere bei Raketen. |
| • | Menschen und Tiere schützen: Feuerwerkskörper niemals auf Personen oder Tiere richten. |
| • | Abstand halten: Halten Sie ausreichend Abstand zu Gebäuden, Schuppen, Scheunen und Ställen. |
| • | Keine Gefahr für Gebäude: Feuerwerkskörper dürfen nicht durch Fenster, Türen oder andere Öffnungen geworfen werden. |
| • | Fahrzeuge nicht gefährden: Niemals Feuerwerkskörper unter oder auf stehende bzw. fahrende Fahrzeuge werfen. |
| • | Reste sicher entsorgen: Glühende Überreste gründlich löschen und sicher entsorgen. |
| • | Kinder und Jugendliche schützen: Nur ungefährliche Feuerwerksartikel der Klasse 1 verwenden und stets beaufsichtigen. |