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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 3/2023
Aus dem Gemeinderat
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Marktgemeinderatssitzung

vom 26.01.2023

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 12.01.2023 wurde am 13.01.2023 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 12.01.2023 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen - Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

2

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

Marktgemeinderatssitzung vom 06.10.2022:

Festlegung der Verkaufspreise der gemeindlichen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Zapfendorf Ost IV“

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Grundstücksverkaufspreis für das Baugebiet „Zapfendorf Ost IV“ mit 125 €/qm festzusetzen. Hinzu kommen die tatsächlichen Erschließungskosten, sonstigen Kosten und Aufwendungen. Die endgültigen Erschließungskosten betragen 110 €/qm. Der Verkaufspreis beträgt demnach insgesamt 235 €/qm.

Marktgemeinderatssitzung vom 08.12.2022:

Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten für das Gebäude Hauptstraße 26 in Zapfendorf (ehemalige Gaststätte und Tanzsaal)

Der Marktgemeinderat hat den Abriss der ehemaligen Gaststätte und Tanzsaal in der Hauptstraße 26 in Zapfendorf beschlossen. Der Abriss soll im Frühjahr 2023 erfolgen. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, die Abbrucharbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Marktgemeinderatssitzung vom 12.01.2023:

Auftragsvergabe einer Machbarkeitsuntersuchung zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses/Bauhofes

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, das Architektur- und Ingenieurbüro kplan AG, Abensberg, mit der Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Feuerwehr Zapfendorf zum vorliegenden Angebot in Höhe von 28.322 € brutto zu beauftragen.

Zur Kenntnis genommen - Anwesend 18

3

Rücktritt von Marktgemeinderatsmitglied David Saridzic

Sachverhalt:

Herr David Saridzic hat mit Schreiben vom 16.01.2023 seinen Rücktritt aus dem Ehrenamt als Marktgemeinderatsmitglied aus privaten Gründen erklärt.

Bürgermeister Senger bedankte sich bei David Saridzic für seinen Einsatz im Marktgemeinderat. Für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sprach er stellvertretend für das Gremium, für die Verwaltung und auch für sich selbst seinen herzlichen Dank aus.

Bürgermeister Senger bat Mona Bahr in ihrer Funktion als Fraktionsvorsitzende der Fraktion „Zukunft Zapfendorf“ im Vorfeld zur nächsten Marktgemeinderatssitzung einen Vorschlag zur Ausschussnachbesetzung vorzulegen. Herr David Saridzic war Mitglied im Bau-, Umwelt-, und Grundstücksausschuss und Vertreter im Finanz-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.

Außerdem bat Bürgermeister Senger Frau Mona Bahr mitzuteilen, wer zukünftig die Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion „Zukunft Zapfendorf“ übernimmt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Rücktritt von Herrn David Saridzic zur Kenntnis.

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Listennachfolger Herrn Robert Scheunemann bezüglich des Nachrückens zu informieren und abzufragen ob er das Ehrenamt als Marktgemeinderatsmitglied annehme. Das Gremium stellt ihn somit als Listennachfolger fest. Auf Herrn Robert Scheunemann entfielen bei der Kommunalwahl am 15.03.2020 in der Liste „Zukunft Zapfendorf“ nach Andreas Hofmann, Mona Bahr, David Saridzic, Stefanie Fischer und Christian Hemmer die meisten gültigen abgegebenen Stimmen.

Sofern Herr Robert Scheunemann das Ehrenamt ablehnen sollte, wird festgestellt, dass nach der Reihenfolge der für die jeweilige Person abgegebenen gültigen Stimmen die nächste gewählte Person als Listennachfolger nachrückt, sofern die Wählbarkeitsvorrausetzungen nach wie vor erfüllt sind.

Einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Anwesend 18/17

4

Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberoberndorf

Sachverhalt:

Am 14.01.2023 fand in Oberoberndorf die Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberoberndorf statt. Damit die Periode der beiden Kommandanten wieder gleichlautend ist, hat Herr Julian Morgenroth in der Versammlung seinen Rücktritt als Kommandant erklärt. Die Amtszeit des 2. Kommandanten Sebastian Amann endet im Jahr 2023 turnusgemäß.

Bei der Wahl wurde Herr Julian Morgenroth als 1. Kommandant der FFW Oberoberndorf gewählt. Herr Morgenroth ist 24 Jahre alt und bereits seit 2013 aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberoberndorf tätig. Den erforderlichen Lehrgang „Gruppenführer“ hat er im Jahr 2019 mit Erfolg abgelegt.

Ebenso wurde Herr Sebastian Amann als Stellvertretender Kommandant der FFW Oberoberndorf gewählt. Herr Amann ist 30 Jahre alt und bereits seit 2008 aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberoberndorf tätig. Den erforderlichen Lehrgang „Gruppenführer“ hat er im Jahr 2022 mit Erfolg abgelegt, den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ hat er im Jahr 2020 mit Erfolg abgelegt.

Nach Art. 8 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz bedürfen die gewählten Kommandanten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Anhaltspunkte für Zweifel an der gesundheitlichen Eignung und der erforderlichen Zuverlässigkeit der Gewählten sind dem Markt Zapfendorf nicht bekannt. Die positive Stellungnahme des Kreisbrandrates bzgl. der fachlichen Eignung der gewählten Kommandanten, Herrn Julian Morgenroth und Herrn Sebastian Amann, liegen noch nicht vor.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestätigt Herrn Julian Morgenroth, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates, als für den Posten des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberoberndorf geeignete Person. Die Bestätigung ergeht unter der auflösenden Bedingung, dass Herr Morgenroth innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besuchen muss.

Der Marktgemeinderat bestätigt Herrn Sebastian Amann, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates, als für den Posten des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberoberndorf geeignete Person.

Einstimmig beschlossen - Ja 17 Nein 0 Anwesend 17

5

Antrag mehrerer Marktgemeinderatsmitglieder zur Vermietung einer gemeindlichen Fläche an das Landratsamt Bamberg zum Zweck der Errichtung einer Anlage zur Unterbringung von Flüchtlingen

Sachverhalt:

Am 13.01.2023 ist von mehreren Marktgemeinderatsmitgliedern aus allen Fraktionen und Gruppierungen ein Sachantrag mit der Bitte um zeitnahe Behandlung im Gremium eingegangen:

„Der Gemeinderat möge beschließen, vorbehaltlich einer beidseitigen Einigung über den abzuschließenden Mietvertrag, einen noch näher zu bestimmenden Teil des Grundstücks mit der Flurnummer 1164 Gemarkung Zapfendorf für drei Jahre an das Landratsamt Bamberg zum Zweck der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften für maximal 66 Personen zu vermieten.

Begründung:

Die Wiederaufnahme dieses Themas erachten wir aufgrund neuer bzw. nicht ausreichend vertiefter Sachverhalte als zwingend notwendig.

Zunächst verweisen wir auf die Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) vom 16. August 2016 (GVBl. S. 258, BayRS 26-5-1-I), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Februar 2022 (GVBl. S. 42) geändert worden ist. In § 5 Abs. 3 heißt es, […] die kreisangehörigen Gemeinden haben bei der Einrichtung der dezentralen Unterkünfte mitzuwirken. Die […] zur Mitwirkung Verpflichteten haben insbesondere geeignete Objekte zur Anmietung anzubieten.

Auf diese Mitwirkungspflicht wurde der Marktgemeinderat zwischenzeitlich wiederholt vom Landratsamt hingewiesen. Da derzeit in Zapfendorf keine Flüchtlinge im Asylbewerberverfahren untergebracht sind, sehen wir, sowohl aus rechtlicher, aber auch aus humanitärer Sicht, die Notwendigkeit, geeignete Flächen bzw. Gebäude für die Unterbringung zur Verfügung zu stellen.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 12.12.2022 hatte dieser die Vermietung einer Fläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 1164 Gemarkung Zapfendorf mit Stimmengleichheit abgelehnt.

Seitens des Landratsamtes war signalisiert worden, dass von privater Seite ein Angebot für eine geeignete Fläche vorliege, auf das man im Falle eines ablehnenden Beschlusses zurückgreifen würde.

Zwischenzeitlich hat sich diese Situation grundlegend geändert: Eine Bereitstellung der avisierten privaten Flächen ist definitiv seitens der Besitzer negiert worden, auch weitere geeignete Flächen konnten nicht gefunden werden. Eine dezentrale Unterbringung in kleinen Wohneinheiten ist aus rechtlichen Gründen ebenfalls nicht möglich.

Bei Fehlen einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit droht daher die Zuweisung von Flüchtlingen in gemeindliche Liegenschaften (Mehrzweckgebäude und Schulturnhalle), was erhebliches Konfliktpotential mit sich brächte, sowohl zwischen Bevölkerung und Flüchtlingen als auch unter diesen selbst.

Wir erachten es für sinnvoll, Details des zu schließenden Mietvertrags erst nach einem (positiven) Grundsatzbeschluss mit dem Landratsamt abzustimmen, um so ein möglichst umfangreiches Mitspracherecht bei der Gestaltung des Areals sicherzustellen. Dies soll helfen Konfliktsituationen zu minimieren.“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, vorbehaltlich einer beidseitigen Einigung über den abzuschließenden Mietvertrag, einen noch näher zu bestimmenden Teil des Grundstücks mit der Flurnummer 1164 der Gemarkung Zapfendorf für drei Jahre an das Landratsamt Bamberg zum Zweck der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften für maximal 66 Personen zu vermieten.

Mehrheitlich beschlossen - Ja 14 Nein 3 Anwesend 17

6

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Zur Kenntnis genommen - Anwesend 17

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 19:35 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.