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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 3/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Landratsamt Bamberg

Stellenangebote

Der Landkreis Bamberg stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unbefristet,

zwei Hausmeister/-innen (m/w/d)

für das Landratsamt Bamberg

in Vollzeit ein.

Der komplette Ausschreibungstext ist auf unserer Homepage https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/ veröffentlicht.

Bewerbungsschluss ist der 11. Februar 2024.

Der Landkreis Bamberg stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Diplom-Ingenieur/-in (FH)

bzw. Bachelor (m/w/d)

der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen

für den Fachbereich Bauordnung (m/w/d) des Landratsamtes Bamberg unbefristet und in Vollzeit ein.

Der komplette Ausschreibungstext ist auf unserer Homepage https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/ veröffentlicht.

Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2024.

Der Landkreis Bamberg stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Sachbearbeiter/-in (m/w/d)

für den Fachbereich Öffentlicher Personennahverkehr,

unbefristet und in Vollzeit, ein.

Der komplette Ausschreibungstext ist auf unserer Homepage https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/ veröffentlicht.

Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2024.

Der Landkreis Bamberg stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt

zwei Raumpfleger/-innen (m/w/d)

für die Staatliche Realschule Hirschaid,

unbefristet und in Teilzeit, ein.

Der komplette Ausschreibungstext ist auf unserer Homepage https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/ veröffentlicht.

Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2024.

Heckenrückschnitt im Einklang mit dem Naturschutz

Das Roden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzbeständen ist zum Schutz heimischer Vögel vom 1. März bis zum 30. September untersagt.

Im Blick auf die jährliche Vogelbrut ab dem 1. März weist das Landratsamt Bamberg auf die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Fauna hin.

Hecken und Feldgehölze sind laut Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes geschützte Landschaftsbestandteile. Es ist verboten, diese in der freien Natur zu roden oder auf sonstige Weise erheblich zu beeinträchtigen. Dieses Verbot gilt nicht für die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar, die den Bestand erhält.

Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt dieser Zeitraum auch für das Abschneiden von Bäumen und Gebüschen innerhalb von Ortschaften, also auch in Hausgärten.

Wer also größere Pflege- oder Umgestaltungsmaßnahmen an Hecken und Gehölzbeständen plant, muss diese noch im Februar durchführen. Nach dem ersten März sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Das heißt, es darf nur der jährliche Zuwachs entfernt werden. Eine vorherige Kontrolle der Gehölze auf mögliche Nester ist aber auch bei diesen erlaubten Schnittmaßnahmen zwingend vorzunehmen.

Ausnahmegenehmigungen für eine Gehölzbeseitigung innerhalb der Schutzzeit kann nur die Untere Naturschutzbehörde erteilen. Verstöße gegen den gesetzlichen Heckenschutz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld bestraft werden.

Fragen zur fachgerechten Heckenpflege beantworten gerne die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bamberg (Tel.: 09 51/85-5 33).

„Was machst du denn nach dem Abi?“ -

Finde heraus, welcher Ausbildungsweg zu dir passt

Am 24.02.2024 gibt es bei der 11. Studienmesse:BA einen umfassenden Überblick zum Thema „berufliche Zukunft“.

Bereits zum 11. Mal findet in diesem Jahr die beliebte Studienmesse:BA statt. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen und deren Eltern und bietet ihnen mit 90 Ausstellenden ein abwechslungsreiches Messeprogramm.

Gymnasiast:innen, Fach- und Berufsoberschüler:innen steht nach ihrem Schulabschluss eine Vielzahl an Möglichkeiten für ihren weiteren Karriereweg offen. Die Studienmesse:BA gibt einen umfassenden Einblick – egal, ob Hochschulstudium, betriebliche Ausbildung oder duales Studium. Rund 460 Studiengänge und 100 Ausbildungsberufe sowie Alternativangebote verschiedener Bildungsträger werden hier präsentiert.

Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft beraten bei der individuellen Karriereplanung und zeigen Möglichkeiten auf, wie die jungen Menschen ihre persönlichen Talente und Interessen mit der beruflichen Zukunft verknüpfen können. Parallel zum Messebetrieb wird es informative Fachvorträge zu Themen rund um Ausbildung und Studium geben. Der Besuch der Messe ist von 10 bis 14 Uhr möglich und für Besucherinnen und Besucher kostenfrei.

Für die beiden Schirmherren Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb ist die Studienmesse in vielerlei Hinsicht ein Erfolgsmodell für die Region: „In Stadt und Landkreis Bamberg gibt es zahlreiche attraktive Arbeitgeber und Bildungseinrichtungen. Die Studienmesse:BA hat sich zu einer hervorragenden Plattform entwickelt, um diese direkt in Kontakt mit den Fachkräften von morgen zu bringen. Zugleich haben Schülerinnen und Schüler hier die Möglichkeit, sich aus erster Hand über das breite Spektrum an regionalen und überregionalen Angeboten zu informieren und im persönlichen Gespräch Impulse für ihren individuellen Karriereweg zu finden.“

Weitere Informationen zu den Ausstellenden, eine Übersicht über das Studien- und Ausbildungsangebot sowie den Hallenplan finden Sie unter www.studienmesse-bamberg.de.

Die Studienmesse:BA ist eine Veranstaltung des Arbeitskreises SCHULEWIRTSCHAFT Bamberg unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Johann Kalb.

Die Organisation liegt in den Händen der Wirtschaftsförderungen von Stadt und Landkreis Bamberg sowie der Bamberg Congress + Event GmbH. Partner ist die Agentur für Arbeit Bamberg.

Kurzinformationen zur Studienmesse: BA

Wann?

Samstag, 24.02.2024, von 10:00 bis 14:00 Uhr

Wo?

Bamberger Konzert- und Kongresshalle,

Mußstraße 1, 96047 Bamberg

Kosten:

freier Eintritt