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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat am 16.03.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanerfahrens zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Scheßlitzer Straße/Oberweg“ in Form eine Angebotsbebauungsplanes beschlossen.

Auf dieser Grundlage erfolgte in der Zeit vom 12.04.2023 - 19.05.2023 die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie in der Zeit vom 17.07.2023 - 01.09.2023 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Auf Grundlage der Stellungnahmen vom 07.09.2023 der Fachbereiche Bauleitplanung und Immissionsschutz am Landratsamt (LRA) Bamberg und den darin enthaltenen Hinweisen zur Gliederung der Geltungsbereichsflächen mittels Emissionsbeschränkungen kann der BBP/GOP in der bisher vorliegenden Art (Angebotsbebauungsplan) nicht fortgeführt werden, da dieser strikt an § 1 Abs. 4 BauNVO gebunden ist. Eine solche strikte Bindung liegt hingegen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBBP) nicht vor. Im Falle eines vBBP können die in der zitierten Stellungnahmen der Fachbereiche Immissionsschutz und Bauleitplanung am LRA Bamberg genannten schallimmissionsschutztechnischen Belange im Rahmen der Bauleitplanung bewältigt werden.

In seiner Sitzung am 18.01.2024 hat der Marktgemeinderat Zapfendorf daher beschlossen, das als Angebotsbebauungsplan eingeleitete und durchgeführte Bauleitplanverfahren nunmehr als vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) mit erweitertem Vorhabenbezug gemäß § 12 Abs. 3a BauGB mit der neuen Bezeichnung

vBBP/GOP

„Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“

inkl. des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) fortzuführen. Das hierfür notwendige Antragsschreiben des Vorhabenträgers (Bayerische Milchindustrie eG, Datum vom 23.10.2023) liegt dem Markt Zapfendorf vor.

Ergänzend hat der Marktgemeinderat Zapfendorf am 18.01.2024 eine Verkleinerung des mit Aufstellungsbeschluss vom 16.03.2023 definierten Geltungsbereiches beschlossen, der nunmehr im Wesentlichen nur noch die im Eigentum des Vorhabenträgers befindlichen Grundstücke beinhaltet. Der Geltungsbereich des vBBP/GOP liegt unverändert vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Zapfendorf, wird künftig jedoch

im Norden

durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 675/1, 675/2, 675/40 - 675/42 (alle „Scheßlitzer Straße“),

im Süden

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/4 (Wirtschaftsweg), 2056 - 2059 (alles Wald) und 2070 (Wald),

im Westen

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 686/5 (Einkaufsmärkte), 686/12 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garten), 686/15 (gewerblich genutztes Grundstück mit Gebäude, Lager-/Stellplatzflächen), 686/7 (öffentliche Grünfläche/ Straßenbegleitgrün), 686/8 und 706/3 (beide „Oberweg“), 706/1 und 705 (beides Privatgrundstücke mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garten), 706/2 (Grundstück mit Wohngebäude, gewerblich genutztem Gebäude, Nebenanlagen, Garten), 706/4 (private Garten-/ Grünfläche), 703/1 und 801/1 (beide Wirtschaftsweg mit Grünland), 702/1 (Wirtschaftsweg) sowie

im Osten

durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/3 (Wirtschaftsweg), 2055/2 (Wald, Wirtschaftsweg),

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- und/oder teilflächig (TF): 686/1 - 686/4, 686/7 (TF), 686/9, 686/10, 686/11, 687, 698 - 704, 704/1, 2055, 2055/5, 2056 (TF), 2057 (TF), 2058/1.

Es ist beabsichtigt, im Plangebiet Gewerbe- (§ 8 Abs. 1 - 3 Nr. 1 und 2 BauNVO, Baunutzungsverordnung) und Industriegebiete (§ 9 Abs. 1 - 3 BauNVO), öffentliche Straßenverkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) festzusetzen.

Die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Wesentlichen aufgrund des Wechsels der Planart (von Angebotsbebauungsplan zu vorhabenbezogenen Bebauungsplan), aufgrund der Verkleinerung/Veränderung des bisherigen Geltungsbereiches, aufgrund der daraus resultierenden Änderung der bisherigen textlichen/zeichnerischen Festsetzungen sowie auf Grundlage der Fortschreibung bisher vorliegender Fachgutachten (u. a. schalltechnische Untersuchungen) notwendig.

Der erneute Planentwurf in der Fassung vom 18.01.2024 wurde vom Marktgemeinderat Zapfendorf in seiner Sitzung am 18.01.2024 für die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB bestimmt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Planbegründung zum Planentwurf vom 18.01.2024 mit einer Bestandsbeschreibung, mit umweltbezogenen Informationen, in wie weit naturschutzfachliche Schutzgebiete, Boden-/ Baudenkmäler, Ensembles und/oder landschaftsprägende Denkmäler vorliegen bzw. von der Planung betroffen sowie zu den Aspekten Geologie/Baugrund, Georisiken, Altlasten und Geothermie, zu den Belangen des Wassers (Hochwasserschutzgebiete, wassersensible Bereiche, Wasserschutzgebiete, Grund-/Schichtenwasser, Oberflächengewässer) und zu sonstigen Schutzgütern (Orts-/Landschaftsbild, Wohn-/Lebensverhältnisse, Baustellenverkehr, Kreisstraße Kr BA 1, Land- und Forstwirtschaft, 110 - kV - und 20 - kV - Freileitung, Ferngasleitung). Weiterhin enthält die Planbegründung Informationen zu Flächen für Versorgungsanlagen für die Abwasserbeseitigung, zu den Themen Schmutz-/Niederschlagswasserbeseitigung, Trinkwasser, Löschwasserversorgung, Elektrizität/Telekommunikation, Müllbeseitigung, Grünflächen und zu Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Immissionsschutz, zu umweltbezogenen Belangen (Boden/Wasser, Klima, Luft, Energiekonzept), zu artenschutzrechtlichen Belangen, zur Anwendung der Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie Ausführungen zur Flächenbilanz.
  • Umweltbericht zum Planentwurf vom 18.01.2024 mit einer Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des vBBP/GOP, mit einer Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen/-plänen festgelegten Umweltschutzziele und ihrer Berücksichtigung im Zuge der Erstellung des vBBP/GOP, mit einer Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, bestehend aus einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter (Mensch, Flora/Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erleben, historische Kulturlandschaft, innerfachlicher Zielabgleich und Leitbild der Landschaftsentwicklung), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bezogen auf die jeweiligen Schutzgüter, aus einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung oder Verringerung bzw. zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter (inkl. Eingriffsermittlung) sowie aus einer Beschreibung notwendiger Kompensationsflächen und -maßnahmen. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Beschreibung der in Betracht kommenden, anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie eine Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen nach § 1 abs. 6 Nr. 7 j BauGB. Er schließt mit zusätzlichen Angaben (Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung, allgemein verständlichen Zusammenfassung, Referenzliste der herangezogenen Quellen) ab.
  • Anlagen zum Umweltbericht vom 18.01.2024 (Anlage 1: Bestands-, Bewertungs-, Eingriffsplan plan; Anlage 2: Dokumentation artenschutzrechtlicher Bestandsbegehungen)
  • Bericht Nr. 16279.2a PI (Stand: 12.12.2023) zur Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Gewerbegeräusche gemäß DIN 45691 (Geräuschkontingentierung), Wolfgang Sorge Ingenieurbüro für Bauphysik (90449 Nürnberg)
  • Untersuchungsbericht 02 (Stand: 03.09.2021) mit orientierender Baugrunduntersuchung, Gartiser, Germann & Piewak (96047 Bamberg)
  • Untersuchungsbericht 01 (Stand: 07.06.2023) zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des örtlichen Untergrundes, Gartiser, Germann & Piewak (96047 Bamberg)

Weiterhin liegen folgende, zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gehörende Unterlagen vor:

  • Bayerische Milchindustrie eG, Standortentwicklung Zapfendorf Modul 1; Entwässerungskonzept (Stand: 05.12.2023), Erläuterungsbericht mit Lageplan Konzept Niederschlagswasserbeseitigung M 1 : 500, Stand: 29.11.2023 und mit Bemessung Regenrückhalteräume gem. ATV A 117), SHI Planungsgesellschaft mbH, 26125 Oldenburg
  • Bayerische Milchindustrie eG, MPI Zapfendorf Modul 1, Lageplan Module 1 - 6 in zeitlicher Abstufung, Plan - Nr. VL 17.00.03, Stand: 04.10.2023, SHI Planungsgesellschaft mbH, 26125 Oldenburg
  • Bayerische Milchindustrie eG, MPI Zapfendorf Modul 1, Vorentwurfsplan Perspektiven (ohne Maßstab), SHI Planungsgesellschaft mbH, 26125 Oldenburg

Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Immissionsschutz (Wahl der Immissionsorte, Vergabe von Emissions-/Zusatzkontingenten, Vorgaben zur künftigen Nachweisführung der Einhaltung der Kontingente), Bodenschutz (Vorsehen eine Bodenmanagementkonzeptes), zu den Themen Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, Wasserversorgung, Gewässerentwicklung, Gewässerschutz, Abwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung, Altlasten- und Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung/-abfluss, vorbeugender Hochwasserschutz, Verkehr, Verkehrsführung, Erschließungssituation, Emissionen (Lärm, Geruch, Licht), Immissionsschutz, Brandschutz und Rettungswesen, zu wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belangen und zu Belangen der Bodendenkmalpflege, des Landschafts- und Siedlungsbildes vor.

Der erneute Planentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 bis 3) jeweils in der Fassung vom 18.01.2024, den vorgenannten Gutachten, den vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sowie den vorgenannten, zum VEP gehörenden Planunterlagen sind in der Zeit vom

05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024

im Internet veröffentlich und sind auf der Homepage des Marktes Zapfendorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren

Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Es wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können,
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch im Rathaus der Marktgemeinde Zapfendorf (Obergeschoss, Zimmer 14, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten erneut öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Michael Senger
Erster Bürgermeister