Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat am 16.03.2023 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bauleitplanerfahrens zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Scheßlitzer Straße/Oberweg“ in Form eine Angebotsbebauungsplanes beschlossen.
Auf dieser Grundlage erfolgte in der Zeit vom 12.04.2023 - 19.05.2023 die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie in der Zeit vom 17.07.2023 - 01.09.2023 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Auf Grundlage der Stellungnahmen vom 07.09.2023 der Fachbereiche Bauleitplanung und Immissionsschutz am Landratsamt (LRA) Bamberg und den darin enthaltenen Hinweisen zur Gliederung der Geltungsbereichsflächen mittels Emissionsbeschränkungen kann der BBP/GOP in der bisher vorliegenden Art (Angebotsbebauungsplan) nicht fortgeführt werden, da dieser strikt an § 1 Abs. 4 BauNVO gebunden ist. Eine solche strikte Bindung liegt hingegen für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBBP) nicht vor. Im Falle eines vBBP können die in der zitierten Stellungnahmen der Fachbereiche Immissionsschutz und Bauleitplanung am LRA Bamberg genannten schallimmissionsschutztechnischen Belange im Rahmen der Bauleitplanung bewältigt werden.
In seiner Sitzung am 18.01.2024 hat der Marktgemeinderat Zapfendorf daher beschlossen, das als Angebotsbebauungsplan eingeleitete und durchgeführte Bauleitplanverfahren nunmehr als vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan (vBBP/GOP) mit erweitertem Vorhabenbezug gemäß § 12 Abs. 3a BauGB mit der neuen Bezeichnung
vBBP/GOP
„Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“
inkl. des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) fortzuführen. Das hierfür notwendige Antragsschreiben des Vorhabenträgers (Bayerische Milchindustrie eG, Datum vom 23.10.2023) liegt dem Markt Zapfendorf vor.
Ergänzend hat der Marktgemeinderat Zapfendorf am 18.01.2024 eine Verkleinerung des mit Aufstellungsbeschluss vom 16.03.2023 definierten Geltungsbereiches beschlossen, der nunmehr im Wesentlichen nur noch die im Eigentum des Vorhabenträgers befindlichen Grundstücke beinhaltet. Der Geltungsbereich des vBBP/GOP liegt unverändert vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Zapfendorf, wird künftig jedoch
| im Norden | durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 675/1, 675/2, 675/40 - 675/42 (alle „Scheßlitzer Straße“), |
| im Süden | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/4 (Wirtschaftsweg), 2056 - 2059 (alles Wald) und 2070 (Wald), |
| im Westen | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 686/5 (Einkaufsmärkte), 686/12 (Privatgrundstück mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garten), 686/15 (gewerblich genutztes Grundstück mit Gebäude, Lager-/Stellplatzflächen), 686/7 (öffentliche Grünfläche/ Straßenbegleitgrün), 686/8 und 706/3 (beide „Oberweg“), 706/1 und 705 (beides Privatgrundstücke mit Wohnhaus, Nebenanlagen, Garten), 706/2 (Grundstück mit Wohngebäude, gewerblich genutztem Gebäude, Nebenanlagen, Garten), 706/4 (private Garten-/ Grünfläche), 703/1 und 801/1 (beide Wirtschaftsweg mit Grünland), 702/1 (Wirtschaftsweg) sowie |
| im Osten | durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 2055/3 (Wirtschaftsweg), 2055/2 (Wald, Wirtschaftsweg), |
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- und/oder teilflächig (TF): 686/1 - 686/4, 686/7 (TF), 686/9, 686/10, 686/11, 687, 698 - 704, 704/1, 2055, 2055/5, 2056 (TF), 2057 (TF), 2058/1.
Es ist beabsichtigt, im Plangebiet Gewerbe- (§ 8 Abs. 1 - 3 Nr. 1 und 2 BauNVO, Baunutzungsverordnung) und Industriegebiete (§ 9 Abs. 1 - 3 BauNVO), öffentliche Straßenverkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB), private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) festzusetzen.
Die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Wesentlichen aufgrund des Wechsels der Planart (von Angebotsbebauungsplan zu vorhabenbezogenen Bebauungsplan), aufgrund der Verkleinerung/Veränderung des bisherigen Geltungsbereiches, aufgrund der daraus resultierenden Änderung der bisherigen textlichen/zeichnerischen Festsetzungen sowie auf Grundlage der Fortschreibung bisher vorliegender Fachgutachten (u. a. schalltechnische Untersuchungen) notwendig.
Der erneute Planentwurf in der Fassung vom 18.01.2024 wurde vom Marktgemeinderat Zapfendorf in seiner Sitzung am 18.01.2024 für die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB bestimmt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Weiterhin liegen folgende, zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) gehörende Unterlagen vor:
Darüber hinaus liegen im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen zu den Themen Immissionsschutz (Wahl der Immissionsorte, Vergabe von Emissions-/Zusatzkontingenten, Vorgaben zur künftigen Nachweisführung der Einhaltung der Kontingente), Bodenschutz (Vorsehen eine Bodenmanagementkonzeptes), zu den Themen Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete, Wasserversorgung, Gewässerentwicklung, Gewässerschutz, Abwasser-/Niederschlagswasserbeseitigung, Altlasten- und Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung/-versickerung/-abfluss, vorbeugender Hochwasserschutz, Verkehr, Verkehrsführung, Erschließungssituation, Emissionen (Lärm, Geruch, Licht), Immissionsschutz, Brandschutz und Rettungswesen, zu wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Belangen und zu Belangen der Bodendenkmalpflege, des Landschafts- und Siedlungsbildes vor.
Der erneute Planentwurf bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung mit separatem Umweltbericht (inkl. Anlagen 1 bis 3) jeweils in der Fassung vom 18.01.2024, den vorgenannten Gutachten, den vorgenannten Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen sowie den vorgenannten, zum VEP gehörenden Planunterlagen sind in der Zeit vom
05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024
im Internet veröffentlich und sind auf der Homepage des Marktes Zapfendorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.zapfendorf.de/meine-gemeinde/bauen-wohnen/laufende-bauleitplanverfahren
Zusätzlich sind die vorgenannten Unterlagen auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Es wird darauf hingewiesen,
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.