| 1 | Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en |
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom
| - | 14.12.2023 wurde am 15.12.2023 |
| - | 21.12.2023 wurde am 22.12.2023 |
im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 14.12.2023 und vom 21.12.2023 besteht Einverständnis.
| Einstimmig beschlossen | Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 |
| 2 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen |
Marktgemeinderatssitzung vom 14.12.2023:
Auftragsvergabe für Eingangs- und Türenelemente für das Projekt „Marktscheune Zapfendorf“
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für Eingangs- und Türelemente an die Schreinerei Dillig, Roth, zum Angebotspreis von brutto 27.816,25 € zu vergeben. Die Maßnahme ist förderfähig im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Innenstädte beleben“.
| Zur Kenntnis genommen | Anwesend 19 |
| 3 | Bestätigung des gewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zapfendorf |
Sachverhalt:
Am 05.01.2024 fand in Zapfendorf die Wahl des stellvertretenden Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Zapfendorf mit der Löschgruppe Reuthlos statt.
Herr Stefan Schmitt wurde als stellvertretender Kommandant der FFW Zapfendorf mit der Löschgruppe Reuthlos gewählt. Herr Schmitt ist 46 Jahre alt und seit mehr als vier Jahren aktives Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Zapfendorf. Eintritt in die FFW Zapfendorf war im Jahr 1992. Die erforderlichen Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ hat er bereits mit Erfolg besucht.
Nach Art. 8 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz bedarf der gewählte Kommandant der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Anhaltspunkte für Zweifel an der gesundheitlichen Eignung und der erforderlichen Zuverlässigkeit des Gewählten sind dem Markt Zapfendorf nicht bekannt. Die positive Stellungnahme des Kreisbrandrates bzgl. der fachlichen Eignung des gewählten Kommandanten, Herrn Stefan Schmitt, liegen noch nicht vor.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat bestätigt Herrn Stefan Schmitt, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Kreisbrandrates, als für den Posten des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Zapfendorf geeignete Person.
| Einstimmig beschlossen | Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 |
| 4 | 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans "Scheßlitzer Str./Oberweg" mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans: Würdigung der Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung sowie Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses sowie des Feststellungsbeschlusses |
Sachverhalt:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2023 die Aufstellungsbeschlüsse zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Scheßlitzer Straße/Oberweg“ sowie zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 12.04.2023 bis zum 19.05.2023 statt. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.06.2023 die jeweiligen Planentwürfe in der Fassung vom 15.06.2023 gebilligt.
Im Zeitraum 17.07.2023 bis 01.09.2023 fand die öffentliche Auslegung für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Scheßlitzer Straße/Oberweg“ sowie zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Parallel dazu ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.07.2023 bis 01.09.2023 durchgeführt worden.
Die Beschlüsse des Marktgemeinderates zu den Vorbringen ergeben sich aus der Anlage, die der Niederschrift beigefügt ist.
Beschluss:
Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP)
Der Marktgemeinderat Zapfendorf billigt den Planentwurf in der Fassung vom 15.06.2023 und stellt diesen fest. Die festgestellte Planversion erhält das Datum vom 18.01.2024. Gemäß der fortlaufenden Nummerierung erhält die vorliegende, erneute FNP-/LSP - Änderung den Änderungsindex 9. Die Verwaltung wird beauftragt, die festgestellte Planversion in der Fassung vom 18.01.2024 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landratsamt Bamberg zur Genehmigung vorzulegen. Die erteilte Genehmigung ist zu gegebener Zeit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt sowie zusätzlich auch online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf bekannt zu machen.
| Einstimmig beschlossen | Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 |
Erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG, Werk Zapfendorf“
Der Marktgemeinderat Zapfendorf billigt den mit dem Markt Zapfendorf abgestimmten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Bayerische Milchindustrie (BMI) eG., Werk Zapfendorf“ in der Fassung vom 18.01.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 18.01.2024 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Auf die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung ist online/digital auf der Homepage des Marktes Zapfendorf sowie zusätzlich ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt hinzuweisen.
| Einstimmig beschlossen | Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 |
| 5 | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Aus aktuellem Anlass ging er dabei auf die derzeitige Finanzsituation sowie die Entwicklung der zukünftigen Haushaltslage ein. Vor Kurzem ging vom Bayer. Gemeindetag ein Rundschreiben ein, in dem die finanzielle Schieflage und die weitere Entwicklung exemplarisch aufgezeigt wird. Hierin wird erwähnt, dass viele Kommunen im Jahr 2024 keine ausgeglichenen Haushalte im Verwaltungshaushalt mehr zu Stande bringen. Dies liegt zum einen am Einbruch bei den Einnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, und zum anderen an den Kostensteigerungen in sämtlichen übrigen Bereichen. Daraus ergibt sich die bestätigte Tatsache, dass ab dem Jahr 2025 keine freien Finanzmittel mehr zur Verfügung stehen. Diese Situation kann durch einen weiteren Rückgang der Einnahmen vom Haushaltsjahr 2024 zu 2025 und/oder durch weitere Preissteigerungen nochmals verschärft werden. Fakt ist, dass man sich jetzt nicht mehr im Bereich des Vermögenshaushaltes (Priorisierung der Investitionen für die Zukunft) befindet, sondern im laufenden Betrieb, aus dem man künftig kein positives Ergebnis mehr erreichen kann. Man befindet sich im Bereich einer Abwärtsspirale mit dramatischen Folgen. Diese Meinung wird auch vom Bayer. Gemeindetag geteilt. Diese Informationen dienen einerseits um dem Gebot der Öffentlichkeit nachzukommen, andererseits aber auch dem Marktgemeinderat als oberstes politisches Gremium darüber zu unterrichten.
| Zur Kenntnis genommen | Ja 19 Nein 0 Anwesend 19 |
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:25 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.