Mit den kommenden Osterfeiertagen stehen auch die so genannten „Stillen Tage“ unmittelbar bevor. Vor diesem Hintergrund weist das Landratsamt Bamberg darauf hin, dass der Gründonnerstag am 6. April und die Kartage (Karfreitag und Karsamstag) am 7. und 8. April „Stille Tage“ im Sinne des Feiertagsgesetzes sind.
Demnach sind am Gründonnerstag ab 2:00 bis 24:00 Uhr und an den Kartagen von 0:00 bis 24:00 Uhr öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt bleibt. Tanzbetrieb ist (auch in Discotheken) grundsätzlich nicht möglich. Auch alle in einem anderen Sinn für den jeweiligen Vorabend geplanten öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen müssen zu den genannten Zeiten enden.
An den „Stillen Tagen“ ist zudem der Betrieb von Spielhallen nicht zulässig, da es sich hierbei um Unterhaltungsveranstaltungen handelt, die dem ernsten Charakter dieser Tage eindeutig widersprechen. Am Karfreitag sind außerdem öffentliche Sportveranstaltungen und musikalische Darbietungen jeglicher Art in Räumen mit Schankbetrieb untersagt.
Der Landkreis Bamberg sucht zum Ausbildungsstart 1. September 2024 Auszubildende zum/r Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) - Fachrichtung Allgemeine Innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung. Näheres unter https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Karriere/Stellenangebote/
Abtei Maria Frieden bietet Kerzen für besondere Momente.
Die Benediktinerinnen der Abtei Maria Frieden in Kirchschletten verzieren in ihrer Wachswerkstatt Kerzen für viele Anlässe. Speziell in den vorösterlichen Tagen verzieren sie liebevoll Osterkerzen.
Der Verkauf findet am Donnerstag, 30. März 2023 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Foyer des Landratsamts Bamberg statt. Angeboten werden ausgewählte Stücke wie Osterkerzen, Geschenkkerzen, Muttergotteskerzen, Kerzen zur Taufe, Kommunion, Firmung, Konfirmation, Hochzeit, Geburtstag und auch für den Trauerfall.