Der Wahlleiter des
Marktes Zapfendorf
der Sitzung des Wahlausschusses
zur Feststellung des abschließenden Stichwahlergebnisses sowie
der Form der Verkündung des vorläufigen Stichwahlergebnisses
für die Stichwahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
am Sonntag, 22. März 2026
| 1. | Die Sitzung des Wahlausschusses findet statt am | |
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| Dienstag, 24. März 2026 um 18:00 Uhr | |
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| im Rathaus Zapfendorf, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf, Sitzungssaal, 2. Stock. | |
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| Der Wahlausschuss stellt in der Sitzung das abschließende Stichwahlergebnis fest (Art. 19 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz). | |
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| Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. | |
| 2. | Form der Verkündung des vorläufigen Stichwahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl | |
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| Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Stichwahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Stichwahlergebnis durch | |
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| • | durch Aushang am Rathaus Zapfendorf, Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf, (Haupteingang) sowie |
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| • | durch Veröffentlichung auf der Homepage des Marktes Zapfendorf unter www.zapfendorf.de |
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| gegenüber der Öffentlichkeit verkündet. | |
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| Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist der Aushang am Rathaus Zapfendorf entscheidend. | |