Bitte beachten Sie, dass der nächste Abschlag
für das Wassergeld am
01.04.2023
fällig ist!
Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir um pünktliche Bezahlung, damit die Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen vermieden werden kann.