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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 7/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

vom 21.03.2024

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der

- Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschusssitzung vom 22.02.2024

- Marktgemeinderatssitzung vom 22.02.2024

wurde am 26.02.2024 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschusssitzung und der Marktgemeinderatssitzung vom 22.02.2024 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

2

Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Europawahl 2024

Sachverhalt:

Nach § 10 Abs. 2 EuWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für Ihren Einsatz am Wahltag eine angemessene Entschädigung (Erfrischungsgeld) gewährt werden. Für die anstehende Europawahl am 09.06.2024 erhalten die Gemeinden im Rahmen der Wahlkostenerstattung vom Bund ein pauschales Erfrischungsgeld i. H. v. 35,00 € für jeden Wahlvorsteher und 25,00 € für jeden Beisitzer.

Um die Attraktivität des Ehrenamtes zu steigern und das Engagement und den Zeitaufwand der Wahlhelfer am Wahlsonntag zu honorieren sowie dem im Vergleich zur letzten Europawahl erhöhten Aufwand durch die Zusammenlegung der Wahllokale Rechnung zu tragen, wird seitens der Verwaltung eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes wie folgt vorgeschlagen:

Wahlvorsteher/in und stellv. Wahlvorsteher/in: 50,00 €

Schriftführer/in und stellv. Schriftführer/in: 50,00 €

Beisitzer/in: 40,00 €

Die vorgenannten Entschädigungssätze sollen für Urnen- und Briefwahl gleichermaßen gelten.

Die Gleichbehandlung von Wahlvorsteher/in und stellv. Wahlvorsteher/in sowie Schriftführer/in und stellv. Schriftführer/in ist begründet in der Tatsache, dass im Falle einer kompletten oder temporären Vertretung durch den Stellvertreter dieser über die gleichen Kenntnisse verfügen muss.

Für die Europawahl 2024 wird es aufgrund der seit Jahren steigenden Anzahl der Briefwähler und der erfahrungsgemäß eher geringeren Wahlbeteiligung bei Europawahlen, drei Briefwahl- und zwei Urnenwahlbezirke geben.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Festlegung der Wahlhelferentschädigung für die Europawahl 2024 zu.

Einstimmig beschlossen Ja 18 Nein 0 Anwesend 18

3

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Zur Kenntnis genommen: Anwesend 18

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.