Landrat Johann Kalb unterstützt mit AFS interkulturellen Austausch in Bayern
Den eigenen Horizont erweitern, interkulturellen Austausch erleben und Geborgenheit schenken: Familien in Bamberg haben 2025 wieder die Möglichkeit, ein internationales Gastkind für ein halbes oder ganzes Schuljahr bei sich aufzunehmen. Rund 225 Jugendliche aus aller Welt reisen im September mit der gemeinnützigen Jugendaustauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. nach Deutschland. Sie leben in Gastfamilien, besuchen eine weiterführende Schule und tauchen intensiv in die Kultur und Sprache des Landes ein. Viele dieser Begegnungen führen zu lebenslangen Freundschaften.
Gemeinsam mit AFS sucht Landrat Johann Kalb weltoffene Familien, die bereit sind, einen jungen Menschen für einige Wochen bis zu einem Jahr bei sich aufzunehmen. Landrat Kalb betont: „Die Aufnahme eines Gastkindes bereichert den Familienalltag und eröffnet neue Perspektiven. Gleichzeitig leisten Gastfamilien einen wertvollen Beitrag zur interkulturellen Verständigung in unserer Region. Ich lade alle interessierten Familien herzlich ein, sich über dieses besondere Engagement zu informieren.“
Gastfamilien können so vielfältig sein wie die Gesellschaft selbst: Ob Groß- oder Kleinfamilien, Paare mit oder ohne Kinder, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare oder Senioren – jeder kann einem Austauschschüler ein liebevolles Zuhause auf Zeit bieten. Wichtig sind vor allem ein freies Bett, Gastfreundschaft und die Bereitschaft, eine neue Kultur kennenzulernen.
Die Aufnahme eines Gastkindes ist ab sechs Wochen bis zu einem Jahr möglich. AFS begleitet und unterstützt die Familien während des gesamten Aufenthalts – durch ehrenamtliche Ansprechpartner vor Ort sowie eine rund um die Uhr erreichbare Hotline. Gastfamilie zu sein ist ein Ehrenamt, in besonderen Fällen kann ein Haushaltskostenzuschuss beantragt werden.
Interessierte Familien können sich unverbindlich bei AFS informieren: telefonisch unter 040/399222-90 oder per E-Mail an gastfamilie@afs.de. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.afs.de/gastfamilienprogramm.
Mit den bevorstehenden Osterfeiertagen rücken auch die sog. „Stillen Tage“ in den Fokus. Das Landratsamt Bamberg erinnert daran, dass der Gründonnerstag (17. April) sowie Karfreitag und Karsamstag (18. und 19. April) laut Feiertagsgesetz als „Stille Tage“ gelten.
An diesen Tagen gelten besondere Regelungen: Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind am Gründonnerstag von 2:00 bis 24:00 Uhr sowie an den Kartagen von 0:00 bis 24:00 Uhr nur dann zulässig, wenn ihr Charakter dem ernsten Anlass dieser Tage entspricht. Tanzveranstaltungen – auch in Diskotheken – sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ebenso müssen alle für den Vorabend geplanten Veranstaltungen rechtzeitig enden.
Darüber hinaus ist der Betrieb von Spielhallen an den „Stillen Tagen“ untersagt, da sie als Unterhaltungsveranstaltungen gelten, die dem feierlichen Charakter widersprechen. Am Karfreitag sind zudem öffentliche Sportveranstaltungen sowie musikalische Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb nicht gestattet.
Das Landratsamt bittet um Beachtung dieser Regelungen, um den besonderen Charakter der „Stillen Tage“ zu wahren.
Das „Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)“ zählt gemeinsam mit dem Kulturlandschaftsprogramm zu den sog. „Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“ der Bayerischen Staatsregierung. Landwirte haben die Möglichkeit, freiwillige Vereinbarungen mit den Naturschutzbehörden zu treffen. Dabei werden Bewirtschaftungseinschränkungen für einzelne Wiesen, Weideflächen, Äcker und Teiche festgelegt. Als Ausgleich erhalten dann die Landwirte über fünf Jahre finanzielle Fördermittel.
Konkret bedeutet dies beispielsweise: festgelegte Mähzeitpunkte und insektenschonende Mahd auf Heuwiesen, ein Verzicht auf Düngung, den Erhalt von Streuobstbäumen, Verzicht auf Spritzmittel sowie eine extensive Beweidung. „Flächen im Vertragsnaturschutzprogramm sind durchwegs artenreicher. Manche sind echte Hotspots der Artenvielfalt“, erläutert Carina Stretz von der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg die fachliche Zielsetzung der Förderung.
Während der diesjährigen Antragsperiode konnten Landwirte ihre bestehenden Förderungen verlängern, neue Flächen in das Programm aufnehmen oder erstmals in den Vertragsnaturschutz einsteigen. Für den Landkreis Bamberg meldeten Landwirte diesmal die Rekordsumme von insgesamt über 1.670 Hektar Wiesen, Weiden und Äcker sowie 3.756 Streuobstbäume an. Die daraus resultierende Fördersumme beläuft sich auf 1,07 Mio. Euro pro Jahr. „Für die Landwirte in der Region konnten wir über den Förderzeitraum von fünf Jahren somit mehr als 5 Mio. € Fördermittel sichern“, so Stretz. Damit steigt das Gesamtvolumen des Offenland-Vertragsnaturschutzes in Bamberg auf insgesamt rund 3.670 Hektar. „Der Wunsch vieler Land-wirte hier mitzumachen ist ungebrochen. Das Interesse war so groß, dass wir dieses Jahr leider nicht alle aufnehmen konnten“, erklärt Stretz die Situation.
Durch finanzielle Förderung lassen sich ökologisch wertvolle Lebensräume sowie traditionelle Nutzungsformen wie der Streuobstanbau langfristig erhalten. Ohne Bewirtschaftung drohen die Flächen zu verbrachen und damit für viele Arten uninteressant zu werden. Die landwirtschaftliche Produktion spielt dabei manchmal eine untergeordnete Rolle – etwa, wenn eine feuchte Orchideenwiese im August mit einem Messerbalken-Mähwerk gemäht wird und das Mähgut lediglich als Stall-Einstreu Verwendung findet. In solchen Fällen erhalten die Bewirtschafter die wertvollen Biotope quasi als „Dienstleister“ für die Gesellschaft.
Vorteile für Landwirte
Durch die Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm sichern sich landwirtschaftliche Betriebe ein stabiles Einkommen – unabhängig von Ernteerträgen, Witterungseinflüssen oder Markt-schwankungen. Zudem leisten sie einen nachweisbaren Beitrag zum Artenschutz, was vielen Landwirten auch ein persönliches Anliegen ist.
Neue Abschlüsse sind ab Januar 2026 wieder möglich. Interessierte Landwirte können sich aber jetzt schon an die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Bamberg wenden, um sich über Fördermöglichkeiten beraten zu lassen.
Sitzung des Jugendkreistages
Der Jugendkreistag beschloss bei seiner Sitzung am 19. März neue Projekte, die Jugendliche im Bereich Medien und Politik kompetenter machen sollen. Gleichzeitig arbeiteten die jungen Delegierten an ihren Plänen für mehr Jugendbeteiligung im Landkreis Bamberg und definierten die Werte Ihres Gremiums.
Nach einem Blick auf erfolgreich umgesetzte Beschlüsse diskutierte der Jugendkreistag über eine Neuauflage des Formates „Your Voice, Your Choice“. Zur Bundestagswahl hatte das Gremium eine Infoveranstaltung zur Erstwahl mit Podiumsdiskussion organisiert. Ähnliches soll es auch zur Kommunalwahl 2026 geben. Beschlossen wurde auch, die Demokratiebildung an Schulen mit Workshops zu fördern sowie ein Medienkompetenz-Training für Mitglieder des Jugendkreistags durchzuführen.
Johannes Rieber vom Kreisjugendring Bamberg-Land gab dem Gremium anschließend einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten der Mitbestimmung im Landkreis Bamberg. Jugendliche reden mit – in der Schülermitverantwortung an der Schule, im Jugendparlament oder in den basisdemokratischen Jugendverbänden. Als besonderes Beispiel berichtete Johannes Rieber über die Jugendversammlungen, welche Kreisjugendring und kommunale Jugendarbeit seit 2021 regelmäßig durchführen. Die Jugend vor Ort bekommt dabei die Möglichkeit, Wünsche und Ideen zu sammeln, zu priorisieren und an den örtlichen Gemeinderat zu richten.
Im Anschluss zur Sitzung arbeiteten die Mitglieder des Jugendkreistags in verschiedenen Workshops an Themen wie Teambuilding, Förderung der Jugendbeteiligung und den Aufgaben sowie Werten des Gremiums. In seiner Vorbildfunktion möchte der Jugendkreistag aktiv für die Stimme der Jugend eintreten und dabei demokratisches Handeln und Toleranz vorleben.
Mehr Informationen zum Jugendkreistag gibt es unter:
www.bildungsregion-bamberg.de/jugendkreistag.