Erster Bürgermeister Michael Senger eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest.
1. Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 15.01.2026 wurde im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 15.01.2026 besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen Ja 18, Nein 0, Anwesend 18
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
Marktgemeinderatssitzung vom 15.01.2026:
Information zum geplanten „Haus der Gesundheit" in Zapfendorf
Siehe hierzu erfolgte Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 13.02.2026 (Nr. 4).
Zur Kenntnis genommen Anwesend 18
3. Vorstellung der Umsetzungsplanung für die Modernisierung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) im Bereich der Gemarkung Sassendorf durch die Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH
Sachverhalt:
Die Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH stellte einen Antrag auf Genehmigung für die Modernisierung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) im Bereich des Marktes Zapfendorf, Gemarkung Sassendorf. Der Marktgemeinderat Zapfendorf hat sich in seiner Sitzung vom 20.11.2025 mit dem Antrag befasst und das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB aus verschiedenen Gründen versagt.
Herr Bergen (Stadtwerke Bamberg) und Herr Handwerker (Energieallianz Bayern) stellten das Vorhaben anhand einer Präsentation vor und beantworteten die Fragen des Gremiums.
Die bestehende Windkraftanlage bei Sassendorf, die seit 2020 durch die Stadtwerke Bamberg betrieben wird, ist seit längerer Zeit defekt. Aufgrund des Alters der Anlage sowie der damit verbundenen erschwerten Ersatzteilbeschaffung ist eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr sinnvoll. Aus diesem Grund planen die Stadtwerke die Durchführung eines sogenannten Repowerings. Hierbei ist die Errichtung einer neuen Windkraftanlage des Typs Enercon E-160 vorgesehen. Die geplante Anlage weist eine Gesamthöhe von 246,60 m auf (Nabenhöhe 166,60 m, Rotordurchmesser 160 m) und verfügt über eine Nennleistung von 5.560 kW. Der Netzanschluss soll über den Anschluss des PV-Parks Leimershof erfolgen; eine abschließende Entscheidung hierzu liegt jedoch noch nicht vor. Die Planung der Zuwegung befindet sich ebenfalls derzeit noch in der Detailabstimmung. Ein Transport durch die Ortschaft Sassendorf wäre zwar grundsätzlich technisch möglich, wird jedoch von den Stadtwerken nicht vorgesehen. Die Anlieferung der Neuanlage soll vielmehr über die bestehenden Wirtschaftswege südlich von Sassendorf erfolgen. Der Rückbau der bestehenden Anlage ist ab dem 4. Quartal 2026 vorgesehen. Der Neubau der künftigen Windkraftanlage soll ab dem 4. Quartal 2027 beginnen. Die Inbetriebnahme ist für das 3. bzw. 4. Quartal 2028 geplant.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Vorstellung der Umsetzungsplanung zur Kenntnis.
Zur Kenntnis genommen Anwesend 18
4. Beteiligung an der Regionalwerke Bamberg GmbH; Auflösung der Gesellschaft
Sachverhalt:
Die Regionalwerke Bamberg GmbH (RWB) wurde am 17.12.2012 gegründet. Gesellschafter waren der Landkreis Bamberg, die Stadt Bamberg, die Stadtwerke Bamberg GmbH sowie 31 Kommunen des Landkreises Bamberg.
Gemäß § 2 der Satzung der RWB ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Dienstleistungen für die Gesellschafter im Bereich der erneuerbaren Energien. Insbesondere sind dies Beratung, Planung, Erstellung und Betreiben von Energie- und Wärmeversorgungsanlagen und Netzen.
Die Gesellschaft hat zum heutigen Zeitpunkt ihren Schwerpunkt im Bereich der Verwaltung des Parkplatzes am Schillerplatz, dem Betrieb eines E-Carsharings in verschiedenen Landkreisgemeinden und dem Angebot eines regionalen Ökostromtarifs.
Zum 31.12.2025 sind die Stadt Bamberg und die Stadtwerke Bamberg GmbH als Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Gesellschafterversammlung der RWB hat beschlossen, dass die freiwerdenden Gesellschaftsanteile von der Gesellschaft selbst übernommen werden.
Die dargelegten Geschäftsfelder haben im Ergebnis dazu beigetragen, dass die Gesellschaft mittlerweile über eine Kapitalausstattung verfügt, die mit der zum Zeitpunkt der Gründung vergleichbar ist. Gleichwohl bestand bei den Gesellschaftern der RWB über die Jahre hinweg kein ausreichender Bedarf an den Dienstleistungen der Gesellschaft, um die Gesellschaft nachhaltig mit entsprechenden Aufträgen auszulasten.
Es wird daher angestrebt, die Gesellschaft aufzulösen und das nach Abschluss des Liquidationsverfahren vorhandene Guthaben der Gesellschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen.
Für die Entscheidung über die Auflösung der Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung der RWB zuständig. Der Markt Zapfendorf wird in der Gesellschafterversammlung durch den Ersten Bürgermeister vertreten. Da es sich bei der Auflösung einer Gesellschaft um kein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, bedarf es im Vorfeld eines Beschlusses im Marktgemeinderat.
Beschluss:
Erster Bürgermeister Senger wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
| 1. | Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
| 2. | Herr Steffen Nickel ist als Geschäftsführer abberufen. |
| 3. | Ist nur ein Liquidator bestellt, so ist er alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. |
| 4. | Zum Liquidator wird Herr Steffen Nickel, geboren am 14.03.1985, wohnhaft in Gundelsheim, bestellt. Er vertritt die Gesellschaft gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
| 5. | Das Geschäftsjahr soll unverändert identisch mit dem Kalenderjahr sein. |
| 6. | Nach Durchführung der Liquidation wird das Vermögen der Gesellschaft (Stammkapital, Kapitalrücklagen und Bilanzgewinn) unter die Gesellschafter nach dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile verteilt. |
Einstimmig beschlossen Ja 18, Nein 0, Anwesend 18
5. Entscheidung über die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die Gasbeschaffung
Sachverhalt:
Mit dem 31.12.2026 enden die bestehenden Gasversorgungsverträge für die gemeindlichen Liegenschaften.
Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Durch die Bündelung der Gasnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.
Für die Teilnahme an der nächsten Gas-Bündelausschreibungsrunde (Lieferzeitraum ab 01.01.2027) ist kein Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages zwischen dem Markt Zapfendorf und der enPORTAL GmbH erforderlich. Die Bündelausschreibung Gas wird mit dem bereits geschlossenen Vertrag für die Bündelausschreibung Strom aus dem Jahr 2025 abgedeckt; es ist jedoch ein Beschluss über die Teilnahme an der Ausschreibung und eine entsprechende Vollmacht für die enPORTAL GmbH nötig.
Die erste Ausschreibungsrunde ist im ersten Halbjahr 2026 geplant. Für die Teilnahme muss bis Ende April 2026 die gemeindliche Teilnahme beschlossen und die Datenaufnahme im Beschaffungsportal erfolgt sein. Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Gas-Bündelausschreibung beläuft sich auf Basis der vorhandenen Abnahmestellen auf ca. brutto 655 €.
Beschluss:
| 1. | Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für Gas ab dem 01.01.2027 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf. Die Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH wird darin angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet. |
| 2. | Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für Gas wird die enPORTAL GmbH beauftragt, Erdgas ab 01.01.2027 zu beschaffen. |
| 3. | Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung des Vergabekonzeptes die Bündelausschreibung freizugeben. |
| 4. | Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen. |
Einstimmig beschlossen Ja 18, Nein 0, Anwesend 18
6. Informationen des Ersten Bürgermeisters
Stellungnahme zum Antrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zur Umwandlung eines temporären antennetragenden Mastes in ein dauerhaftes Bauwerk auf dem Grundstück Fl.Nr. 1188 Gmkg. Zapfendorf
Der bisher verfahrensfrei temporär erstellte Mast soll baurechtlich in ein dauerhaftes Bauwerk umgewandelt werden. Der Standort hat sich für die Mobilfunkversorgung Zapfendorfs in den letzten Jahren bewährt. Vom Landratsamt Bamberg wurde um Stellungnahme und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB gebeten. Die Fachstellenbeteiligungen liegen bereits vor.
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Antrag.
Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf sowie über die zahlreichen Faschingsveranstaltungen und den Faschingsumzug in Zapfendorf am 15.02.2026. Außerdem gab er allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.
Zur Kenntnis genommen Anwesend 18
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.