gem. Art. 8 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Der öffentliche Feldweg Nr. 45 (Weg im Hahngraben) in Oberleiterbach soll eingezogen werden und damit die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung einer öffentlich zugänglichen Verkehrsanlage verlieren.
Der zur Einziehung vorgesehene Feldweg Nr. 45 ist ca. 58 m lang, hat die Fl.Nr. 445 der Gemarkung Oberleiterbach und beginnt an der Grenze zur Ortsverbindungsstraße nach Peusenhof und endet am nördlichen Ufer des Leiterbaches. In diesem Bereich hat der Weg seine Verkehrsbedeutung verloren. Der Feldweg hat auch keine Erschließungsfunktion für ein weiteres Grundstück in diesem Bereich.
Die Unterlagen können während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Zimmer 9, Herrngasse 1, Zapfendorf eingesehen werden.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können schriftlich oder zur Niederschrift an die vorgenannte Stelle gerichtet werden. Die Einziehung kann vom Markt Zapfendorf frühestens nach Ablauf von drei Monaten ab dieser Bekanntmachung verfügt werden.
Zapfendorf, 05.04.2023
Senger
Erster Bürgermeister