Öffentliche Sitzung
| 1 | Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en |
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 26.02.2025 wurde am 28.02.2025 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 26.02.2025 besteht Einverständnis.
| Einstimmig beschlossen | Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 |
| 2 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen |
Marktgemeinderatssitzung vom 26.02.2025:
Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen für die Sanierung der Trinkwasserleitungen im Rahmen der RZWas 2021
Der Marktgemeinderat stimmt einer Auftragserteilung für die Ingenieurleistungen für die Sanierung der Trinkwasseranlagen an das Ingenieurbüro Kellner, Bad Staffelstein, zum Angebotspreis von brutto 140.000,00 € zu.
Auftragsvergabe zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem gemeindlichen Schwimmbad und Entscheidung über weiteres Vorgehen kommenden Anschaffungen
Der Marktgemeinderat nimmt die Auftragserteilung für die Errichtung einer PV-Anlage auf den Dachflächen des Schwimmbades an die Fa. Ebitsch Energietechnik, Zapfendorf, zum Angebotspreis von netto 103.301,00 € zur Kenntnis und billigt diese.
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung als nächsten Schritte die Vorbereitung für die Installation einer PV-Anlage für den Hochbehälter (Wasserversorgung) und für das Abwasserpumpwerk mit Feuerwehrhaus in Unterleiterbach durchzuführen. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushaltsplan bzw. Finanzplan einzuplanen.
| Zur Kenntnis genommen | Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 |
| 3 | Vorstellung der neuen Leitung der gemeindlichen Bücherei |
Mitteilung:
Bürgermeister Senger informierte eingangs, dass nach langer und intensiver Suche sowie zahlreichen Gesprächen mit dem Büchereiteam zwischenzeitlich eine neue Büchereileitung gefunden werden konnte. Zum 01.01.2025 hat Frau Pia Stöhr nunmehr die Leitung der gemeindlichen Bücherei in Zapfendorf übernommen. Frau Stöhr stellte sich so dann dem Gremium vor und beantwortete Fragen der Ratsmitglieder.
Bürgermeister Senger bedankte sich abschließend bei Frau Stöhr für die Vorstellung und wünschte ihr viel Erfolg und Freude bei ihrer Tätigkeit.
| Zur Kenntnis genommen | Anwesend 20 |
| 4 | Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung |
Sachverhalt:
Der Markt Zapfendorf beteiligt sich bereits seit Jahren an den vom Bayer. Gemeindetag in Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH stattfindenden Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung. Nach mehr als 10 Jahren Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH hat der Bayer. Gemeindetag im Jahr 2024 eine neue Ausschreibung des Dienstleisters durchgeführt. Zukünftig wird die Bayer. Gemeindetag Kommunal-GmbH, eine Tochtergesellschaft des Bayer. Gemeindetags, in Zusammenarbeit mit der enPORTAL GmbH die Energiebeschaffung über Bündelausschreibungen durchführen.
Für die Teilnahme an der nächsten Strom-Bündelausschreibungsrunde (Lieferzeitraum ab 01.01.2026) ist daher der Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages zwischen dem Markt Zapfendorf und der enPORTAL GmbH erforderlich. Zur Strombeschaffung sind mehrere Beschaffungsrunden vorgesehen. Um bei der ersten Runde, die für Mai 2025 geplant ist, dabei zu sein, muss bis Ende April 2025 der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen und die Datenaufnahme in die Energieplattform erfolgt sein. Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf Basis der vorhandenen Abnahmestellen auf ca. brutto 2.900 €.
| Beschluss: | |
| 1. | Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen. |
| 2. | Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf. |
| 3. | Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten: |
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| Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden |
| 4. | Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden. |
| 5. | Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet. |
| 6. | Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen. |
| Mehrheitlich beschlossen | Ja 17 Nein 3 Anwesend 20 |
| 5 | Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 |
Sachverhalt:
Bürgermeister Senger übergab das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Joachim Nüßlein. Dieser teilt mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 in seinen Sitzungen am 30.10.2024 und 27.11.2024 örtlich geprüft hat. In seinem Bericht ging er näher auf die verschiedenen Prüfungspunkte ein. Es ergaben sich keine größeren Beanstandungen, in einigen Bereichen ist aber eine Nachbetrachtung geboten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Feststellung der Jahresrechnung 2023 inklusive der als Anlage beigefügten Zusammenstellung. Außerdem werden alle angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit dies nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, nachträglich genehmigt.
| Einstimmig beschlossen | Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 |
| 6 | Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 |
Sachverhalt:
Wegen persönlicher Beteiligung des Ersten Bürgermeisters Michael Senger im Sinne von Art. 49 GO übernahm die Zweite Bürgermeisterin Sabine Köhlerschmidt die Sitzungsleitung.
Mit der Entlastung der Jahresrechnung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im genannten Rechnungsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.
Von der Zweiten Bürgermeisterin Köhlerschmidt wurde vorgeschlagen, entsprechend der vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Empfehlung, die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO zu erteilen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnung 2023 die Entlastung.
| Einstimmig beschlossen | Ja 19 Nein 0 Anwesend 20 Persönlich beteiligt 1 |
Bürgermeister Michael Senger persönlich beteiligt gemäß Art. 49 GO.
| 7 | Entscheidung über die Anpassung des Pachtzinses für die verpachteten gemeindlichen Grundstücke |
Sachverhalt:
Der Markt Zapfendorf hat in erheblichem Umfang landwirtschaftliche Flächen verpachtet. 2020 wurde eine Vielzahl der Pachtverträge erneuert. Es wurde seinerzeit eine Pachterhöhung um ca. 20 % zu den vorherigen Verträgen vereinbart. Die Pachtdauer wurde dabei auf neun Jahre festgesetzt und die Möglichkeit einer Anpassung der Pachtpreise nach fünf Jahren vereinbart. Abhängig von der Bodenbonität wurden Pachtpreise von ca. 190 €/ha Ackerland und ca. 130 €/ha Grünland festgelegt.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat in seinem überörtlichen Prüfungsbericht für die Jahre 2019 bis 2021 in der TZ 4 darauf hingewiesen, dass die Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen in den vergangenen Jahren (weiter) deutlich gestiegen sind. So zeigte sich auch die letzte bayernweite Agrarstrukturerhebung des Bayerischen Landesamtes für Statistik allein im Vergleich der Jahre 2020 mit 2016 eine durchschnittliche Erhöhung des Pachtentgeltes um 12,1 % und für Grünland um 16,3 %. 2020 ergab sich nach den Erhebungen im gesamten Freistaat ein jährlicher durchschnittlicher Pachtzins von 257 € je ha Grünland und von 444 € je ha Ackerland. Nach einer Veröffentlichung des Bundesinformationszentrum Landwirtschaft sind die Pachtpreise von 2020 bis 2023 um 9 % bei Ackerland bzw. um 7 % bei Grünland gestiegen.
Der BKPV hat zudem darauf hingewiesen, dass die allgemeine Pachtpreisentwicklung im Auge behalten und angemessene Pachtentgelte angestrebt werden sollten.
Beim Statistischen Bundesamt kann die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland erfragt und errechnet werden. Die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats Oktober 2020 bis zum gewählten Indexstand des Monats Januar 2025 beträgt 20,4 %.
Von Seiten der Verwaltung wird eine Pachterhöhung um 10 % ab dem nächsten Pachtjahr vorgeschlagen.
Nach eingehender Diskussion, in der verschiedene Argumente sowohl für als auch gegen eine Pachterhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorgebracht wurden, fasste das Gremium nachfolgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Pachtpreise in der aktuellen Situation nicht zu erhöhen. Es wird versucht, bei der nächsten Ausschreibungsrunde marktgerechtere Preise zu erzielen.
| Mehrheitlich beschlossen | Ja 19 Nein 1 Anwesend 20 |
| 8 | Stellungnahme zur Vorstellung der Gewässerrandstreifenkulisse für Landkreis und Stadt Bamberg |
Sachverhalt:
Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art. 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen.
Das Wasserwirtschaftsamt Kronach hat im Laufe der letzten Monate die Gewässer im Landkreis sowie der Stadt Bamberg vor Ort beurteilt und daraus die Gewässerrandstreifenkulisse erstellt. Die Überprüfung der Gewässer ist nun vollständig abgeschlossen. Das Vorgehen zur Erstellung bzw. das Ergebnis der Gewässerrandstreifenkulisse wurde der Verwaltung in einer Videokonferenz am 18.02.2025 vorgestellt.
Für jede Gemeinde im Landkreis Bamberg sowie für die Stadt Bamberg wurde nach der Videokonferenz eine Karte mit dem jeweiligen Entwurf der randstreifenpflichtigen Gewässer als Vorabinformation im Internet veröffentlicht.
In einem Zeitraum von 6 Wochen können bis zum 01.04.2025 Einwände gegen die Kulisse beim Wasserwirtschaftsamt Kronach vorgelegt werden. Eine Veröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse ist für den 01.07.2025 im UmweltAtlas Bayern geplant.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme des Marktes Zapfendorf vorbereitet. Darin wird im Wesentlichen die Aufnahme mehrerer Entwässerungsgräben im Gemeindebereich als randstreifenpflichtige Gewässer angezweifelt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt die Stellungnahme der Verwaltung im Zuge der Vorstellung der Gewässerrandstreifenkulisse für Landkreis und Stadt Bamberg für das Gebiet des Marktes Zapfendorf.
| Einstimmig beschlossen | Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 |
| 9 | Erstellung eines städtebaulichen Ausbaukonzeptes für die gesamte Ortsdurchfahrt von Zapfendorf (Hauptstraße und Bamberger Straße) |
Sachverhalt:
Bürgermeister Senger informierte über einen Antrag von Altbürgermeister Josef Martin, welcher den Gremiumsmitgliedern im Ratsinformationssystem bereitgestellt wurde, hinsichtlich der Erstellung eines städtebaulichen Ausbaukonzeptes für die gesamte Ortsdurchfahrt („Hauptstraße“ und „Bamberger Straße“) in Zapfendorf.
Bereits Anfang der 2000er wurden durch den Markt Zapfendorf und mit Beteiligung der Bürger vorbereitenden städtebauliche Untersuchungen für die innerörtliche Entwicklung des Ortskerns in Zapfendorf durchgeführt und hierbei verschiedene Sanierungsziele erarbeitet.
Zudem fanden in den Jahren 2011 bis 2014 weitere Untersuchungen im Rahmen eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEK) statt, die die Handlungsschwerpunkte und Konzepte der vorbereitenden Untersuchungen ergänzen.
Als eine Teilmaßnahme daraus war u. a. auch die Neugestaltung der „Hauptstraße“ und der „Bamberger Straße“ bereits vorgesehen. Nachdem nun in den letzten Jahren die ICE-Ausbaumaßnahme durchgeführt wurde und der Neubau der Ortsumfahrung „Westtangente“ erfolgt ist, sind die grundlegenden Voraussetzung für eine mögliche Realisierung dieser Maßnahme geschaffen worden. Zudem wird mit der bereits beschlossenen Erneuerung der Wasserleitung im Bereich der „Hauptstraße“ und „Bamberger Straße“ im Rahmen des Förderprogramms RZWas2021 bis spätestens Ende 2027 auch im Untergrund die notwendigen Voraussetzungen für eine gestalterische Sanierung der Ortsdurchfahrt geschaffen. Für die Umsetzung dieser Maßnahme, welcher sicherlich auch in Abhängigkeit von Fördermittel über mehrere Jahre gehen wird, wäre in einem ersten Schritt die Beauftragung eines entsprechenden Städteplaners notwendig. Bürgermeister Senger schlägt daher vor, zunächst mit verschiedenen Planungsbüros diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.
Der Marktgemeinderat erteilte abschließend Herrn Altbürgermeister Josef Martin, welcher als Zuhörer zur heutigen Sitzung anwesend war, das Wort. Dieser ging nochmals kurz auf seinen Antrag ein.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag von Altbürgermeister Josef Martin zur Kenntnis und befürwortet die Erstellung eines städtebaulichen Ausbaukonzeptes für die Ortsdurchfahrt Zapfendorf sowie den angrenzenden Bereichen im Sanierungsgebiet. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezüglich bei entsprechenden Planungsbüros anzufragen und Angebote einzuholen sowie mögliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung mit der Regierung von Oberfranken abzuklären.
| Einstimmig beschlossen | Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 |
| 10 | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.
Zur Kenntnis genommen Anwesend 20
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 20:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.