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Mitteilungsblatt Markt Zapfendorf
Ausgabe 9/2023
Aus dem Gemeinderat
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Marktgemeinderatssitzung

vom 20.04.2023

Öffentliche Sitzung

1

Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 16.03.2023 wurde am 27.03.2023 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.

Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.

Beschluss:

Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 16.03.2023 besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

2

Schöffenwahl 2023 - Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Amtszeit von 2024 bis 2028

Sachverhalt:

Der Markt Zapfendorf wurde vom Präsidenten des Landgerichts Bamberg mit Schreiben vom 30.01.2023 aufgefordert, eine Vorschlagsliste mit mindestens 4 Personen zu erstellen. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, soll die Mindestzahl von 4 Personen nicht wesentlich überschritten werden.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern und entscheiden gemeinsam mit diesen darüber, ob der Angeklagte einer Straftat schuldig ist und welche Strafe er erhält. Während der Hauptverhandlung üben Schöffen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein. Sie leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer allgemeinverständlichen Rechtsprechung und zur Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.

Nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen Personen, die u. a. aus gesundheitlichen Gründen oder mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind. Ausgeschlossen sind außerdem unter anderem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen in Erwachsenenstrafsachen auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Die Schöffenwahlausschüsse der Amtsgerichte wählen dann aus den Listen der Gemeinden die Schöffen für Erwachsenenstrafsachen. Für die Vorschlagsliste können sich deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt melden.

Für die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder erforderlich.

Aufgrund der Ausschreibung auf der gemeindlichen Homepage und im Mitteilungsblatt sind 12 Bewerbungen eingegangen.

Bayer Annette, Unterleiterbach

Bissinger Christoph Hubert, Kirchschletten

Demus Michael, Kirchschletten

Gagel Stefan, Zapfendorf

Gerber Anja, Oberleiterbach

Griebel Harald, Zapfendorf

Hain Jasmin, Zapfendorf

Helmreich Dietmar, Zapfendorf

Kabitz Stefan, Zapfendorf

Lebender Peter, Oberoberndorf

Mühlig Tobias, Zapfendorf

Schmitt Stefan, Zapfendorf

Beschluss:

Das Gremium beschließt, folgende Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen aufzunehmen:

Bayer Annette, Demus Michael, Hain Jasmin, Helmreich Dietmar, Mühlig Tobias.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

3

Errichtung eines Standortes für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Suchkreis BA-Zapfendorf

Sachverhalt:

Dem Marktgemeinderat liegt folgender Bauantrag zur Stellungnahme nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB i. V. m. Art. 73 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BayBO vor:

Neubau eines 45 m-Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen, einem Aufsatzrohr 7 m und Betriebscontainer auf Fundamentplatte auf dem Grundstück Fl.Nr. 720 der Gemarkung Lauf.

Zur Verbesserung der Digitalfunkversorgung für die Einsatzkräfte der Rettungsorganisationen im Bereich Lauf und Roth plant der Freistaat Bayern die Errichtung einer neuen Basisstation.

Herr Klein, Autorisierte Stelle Bayern, stelle das Vorhaben dem Gremium ausführlich vor und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Beschluss:

Der Markt Zapfendorf widerspricht dem Vorhaben nicht.

Einstimmig beschlossen Ja 19 Nein 0 Anwesend 19

4

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Bürgermeister Senger informierte das Gremium ausführlich über die aktuellen Projekte und Maßnahmen des Marktes Zapfendorf und beantwortete die Fragen der Gremiumsmitglieder.

Zur Kenntnis genommen Anwesend 19

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 19:35 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.