| 1 | Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung/en |
Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2024 wurde am 22.03.2024 im Ratsinformationssystem (§ 23 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung) den Gremiumsmitgliedern als abrufbares Dokument zur Verfügung gestellt.
Einwendungen oder Anmerkungen wurden keine vorgebracht.
Beschluss:
Mit der Niederschrift des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2024 besteht Einverständnis.
| Einstimmig beschlossen | Ja 18, Nein 0, Anwesend 0 |
| 2 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen |
Marktgemeinderatssitzung vom 21.03.2024:
Auftragsvergabe für die Landschaftspflegerischen Arbeiten im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Westtangente
Der Marktgemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, den Auftrag für die noch ausstehenden landschaftspflegerischen Arbeiten im Zuge der Straßenbaumaßnahme „Westtangente Zapfendorf“, vorbehaltlich der noch endgültig ausstehenden Prüfung, an die mindestnehmende Firma zu vergeben.
Zwischenzeitlich wurde der Auftrag an die Fa. Gerhard Fischer, Baiersdorf, zu einem Angebotspreis von brutto 163.713,36 € erteilt.
Auftragsvergabe von Ingenieurleistungen für die Kanalsanierungsmaßnahmen in Zapfendorf, Lauf, Sassendorf und Unterleiterbach im Zuge der RZWas 2021
Der Marktgemeinderat hat beschlossen, die Ingenieurleistungen für die Kanalsanierungsmaßnahmen im Rahmen der RZWas 2021 an das Ingenieurbüro Gaul GmbH, Bamberg, zum Angebotspreis von brutto 152.120,47 € zu vergeben.
| Zur Kenntnis genommen | Anwesend 18 |
| 3 | Neuerlass der Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen des Marktes Zapfendorf (Friedhofssatzung) |
Sachverhalt:
Bereits in den vergangenen Sitzungen aus den Jahren 2020 und früher hat der Marktgemeinderat festgestellt, dass die Friedhofssatzung inhaltlich zu überarbeiten ist.
Auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung für die Jahre 2016 bis 2018 angemerkt, dass die derzeit beim Markt Zapfendorf gültige Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen des Marktes Zapfendorf anzupassen bzw. neu zu erlassen ist.
Die geltende Friedhofssatzung für den Marktes Zapfendorf stammt aus dem Jahr 2006 und wurde zuletzt 2007 geändert.
Seitens der Verwaltung wurde die Satzung auf die geänderten örtlichen Gegebenheiten angepasst und aktualisiert. Bürgermeister Senger erläuterte kurz die wesentlichen Änderungen. Nachdem die Fragen von Seiten des Gremiums zum Satzungsentwurf beantwortet waren, wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Satzungsentwurf zu. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntgabe der Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigegeben.
| Einstimmig beschlossen | Ja 18, Nein 0, Anwesend 18 |
| 4 | Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung des Marktes Zapfendorf |
Sachverhalt:
Das Landratsamt Bamberg hat in seinem Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung für die Jahre 2011 bis 2015 darauf hingewiesen, dass bei kostenrechnenden Einrichtungen, insbesondere beim Bestattungswesen, hohe Defizite bestehen und weiterhin ein Handlungsbedarf zur Gebührenerhöhung gegeben ist. Die Gebühren sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der Kostenüber- bzw. -unterdeckungen neu zu kalkulieren.
Ebenfalls hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in seinem Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung für die Jahre 2016 bis 2018 angemerkt, dass die derzeit beim Markt Zapfendorf gültige Satzung des Marktes Zapfendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) anzupassen bzw. neu zu erlassen ist.
Die geltende Friedhofsgebührensatzung für den Marktes Zapfendorf stammt aus dem Jahr 2004. Lediglich die Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers während der Beerdigung wurde zuletzt 2014 geändert und erhöht.
Seitens der Verwaltung wurde die Satzung auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst und die Kostensätze entsprechend neu kalkuliert. Bürgermeister Senger erläuterte den Gremiumsmitgliedern hierzu die Gebührenkalkulation sowie die vorgeschlagenen künftigen Gebührensätze.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die erarbeitete Friedhofsgebührenkalkulation zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Satzungsentwurf zu. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Bekanntgabe der Satzung deren Rechtskraft zu erwirken. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigegeben.
| Mehrheitlich beschlossen | Ja 17, Nein 1, Anwesend 18 |
| 5 | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
| Zur Kenntnis genommen | Anwesend 18 |
Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Michael Senger um 19:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates.
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.