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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 1/2024
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

Digitaler Bauantrag kommt zum 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 können Bauanträge einfach und unkompliziert digital eingereicht werden. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin möglich. Eine wichtige Änderung dabei: Sowohl digital als in Papier sind die Anträge ab 01. Januar beim Landratsamt einzureichen, nicht mehr bei den Kommunen.

Mit dem digitalen Bauantrag wird nicht nur die Verwaltungsarbeit effizienter gestaltet, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern ein zeitgemäßer Service geboten. Mit dieser digitalen Lösung können Bauvorhaben schnell, einfach und papierlos auf den Weg gebracht werden. Es können alle Anträge und Anzeichen nach Bayerischer Bauordnung und Bayerischem Abgrabungsgesetz eingereicht werden, dazu gehören u.a. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abbruchanzeigen und Abgrabungsanträge.

Die Vorteile des digitalen Bauantrags im Landkreis Günzburg sind vielfältig: Bauanträge können mit wenigen Klicks online eingereicht werden und durch die elektronische Einreichung entfällt der bisherige Gang zum Bauamt. Baupläne können direkt an den Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen gibt die Software zahlreiche Hilfestellungen, zum Beispiel listet sie die erforderlichen Bauvorlagen auf. So soll sichergestellt werden, dass Bauanträge sofort vollständig eingereicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger können den Status ihres Bauantrags online verfolgen und erhalten Benachrichtigungen über den Bearbeitungsstand. Auch die Stellungnahmen der Fachbehörden werden digital erfasst. Die Digitalisierung reduziert den Papierverbrauch und trägt damit zur Nachhaltigkeit bei.

Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung für alle Antragsteller: Für Verfahren, in denen das Landratsamt Günzburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge ab 1. Januar 2024 direkt beim Landratsamt Günzburg (Fachbereich Bauen und Wohnen, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg) zu stellen, nicht mehr bei der Kommune. Der digitale Bauantrag wird direkt beim Landratsamt Günzburg eingereicht. Die Gemeinde wird dann über den Eingang informiert und um ihr Einvernehmen gebeten.

Dies bringt voraussichtlich eine Verfahrensbeschleunigung mit sich: Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen. Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor bei diesen. Eine digitale Einreichung ist auch in diesen Fällen möglich, das Landratsamt leitet diese Anträge ohne Prüfung an die Kommune weiter.

Eine weitere Neuerung mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, durch Nutzung der sogenannten „Vorgangsauskunft“ jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm des Landratsamtes Günzburg hochgeladen werden.

Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschrift verzichtet wird, muss zur Legitimation eine so genannte Bayern-ID vorliegen.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum digitalen Bauantrag und was sich zum 1. Januar 2024 ändert, sind unter www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/bauen-und-wohnen/digitaler-bauantragzusammengefasst. Der entsprechende Zugang zur Online-Antragstellung wird ab Januar 2024 freigeschaltet.