Das Wählerverzeichnis zur Europawahl für die Wahlbezirke der Gemeinden Dürrlauingen, Haldenwang, Landensberg, Röfingen und Winterbach wird von Dienstag, 21. Mai bis Freitag, 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (EG), Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hautpstr. 28, 89356 Haldenwang für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Dienstag, 21. bis spätestens Freitag, 24. Mai 2024, 12 Uhr im Bürgerbüro (EG), Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang Einspruch einlegen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Günzburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. Der Wahlschein kann bis Freitag, 07. Juni 2024, 18 Uhr im Bürgerbüro (EG), Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Näheres entnehmen Sie bitte den ortsüblichen Bekanntmachungstafeln!
Ihr Wahlamt