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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 10/2025
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 24 Abs. 1 1.SprengV für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eine Ausnahmegenehmigung bei der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang beantragt werden muss. Die Beantragung sollte spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen, damit die Genehmigung rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht werden kann. Bitte beachten Sie, dass eine Genehmigung nicht immer erteilt werden kann, da die Entscheidung im Einzelfall getroffen wird. Grundsätzlich werden keine Genehmigungen nach 22 Uhr erteilt. Wir bitten um Ihr Verständnis und darum, diese Regelungen zu beachten.