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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 10/2026
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

damit der Frieden in unserer Gemeinde gewahrt bleibt, möchten wir an die Einhaltung der Ruhezeiten erinnern. Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren und anderen lärmintensiven Geräten an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr verboten.

An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Geräte ganztägig untersagt. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme.