Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
damit der Frieden in unserer Gemeinde gewahrt bleibt, möchten wir an die Einhaltung der Ruhezeiten erinnern. Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren und anderen lärmintensiven Geräten an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr verboten.
An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb dieser Geräte ganztägig untersagt. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme.