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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 11/2025
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

Hinweis zur Einhaltung der nächtlichen Ruhezeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Wahrung eines respektvollen und rücksichtsvollen Miteinanders möchten wir Sie an die Einhaltung der nächtlichen Ruhezeit erinnern.

Gemäß den Vorgaben des § 117 Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist es untersagt, unzulässigen Lärm zu verursachen, durch den die öffentliche Ordnung oder die Nachtruhe gestört wird.

Gültige Ruhezeiten

Die allgemeine nächtliche Ruhezeit gilt in der Regel von: 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr

In dieser Zeit sind alle vermeidbaren Lärmbelästigungen zu unterlassen. Dazu zählen insbesondere:

  • das laute Abspielen von Musik, Fernsehen oder anderen Medien,
  • das Ausüben lärmintensiver Hobbys (z. B. Musikinstrumente, Heimwerken),
  • laute Gespräche oder Feiern auf Balkonen, Terrassen oder in Gärten,

Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Ruhezeiten (z. B. Mittagsruhe) oder an Sonn- und Feiertagen.

Verstöße gegen die nächtliche Ruhezeit können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zur Einschaltung des Ordnungsamts führen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen.