Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Wahrung eines respektvollen und rücksichtsvollen Miteinanders möchten wir Sie an die Einhaltung der nächtlichen Ruhezeit erinnern.
Gemäß den Vorgaben des § 117 Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist es untersagt, unzulässigen Lärm zu verursachen, durch den die öffentliche Ordnung oder die Nachtruhe gestört wird.
Die allgemeine nächtliche Ruhezeit gilt in der Regel von: 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
In dieser Zeit sind alle vermeidbaren Lärmbelästigungen zu unterlassen. Dazu zählen insbesondere:
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Ruhezeiten (z. B. Mittagsruhe) oder an Sonn- und Feiertagen.
Verstöße gegen die nächtliche Ruhezeit können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zur Einschaltung des Ordnungsamts führen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen.