Das Blackoutteam beantragt wie jedes Jahr die Genehmigung für die Blackout-Party. Das Fest soll am 06.07.2024 stattfinden.
Ergebnis:
Die Blackout-Party wird genehmigt. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig bei der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang zu stellen.
Die Musik ist ab 2 Uhr deutlich zu reduzieren und ab 3 Uhr vollständig abzuschalten.
Der Elternbeirat des Kindergartens Dürrlauingen spendet 365,47 € der Einnahmen beim Kleiderbasar an den Kindergarten Dürrlauingen.
Die Planungen und Ausschreibungen für den Neubau des Kindergartens schreiten voran.
Der Gemeinderat wurde am 13.05.2024 über die Ausschreibungsergebnisse informiert.
Es wurden folgende Aufträge vergeben:
In der Gemeinde Dürrlauingen wurden zwei Anträge für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung von je einer Freiflächenphotovoltaikanlage gestellt.
Die Grundstücke liegen im baurechtlichen Außenbereich und sind somit nicht bebaubar. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich sowie der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kann die Gemeinde die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage schaffen. Die Kosten dafür sowie für den notwendigen städtebaulichen Vertrag (= Durchführungsvertrag) müssten komplett seitens der Bauherren übernommen werden. Für die Gemeinde Dürrlauingen entstehen grundsätzlich keine Kosten.
Der Gemeinderat hat nach eingehenden und intensiven Beratungen beschlossen, derzeit keine Konzentrationsflächen für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auszuweisen, deshalb wurden beide Anträge abschließend behandelt.
Der Beschluss lautet:
Aufgrund der für die gemeindlichen Ausbauziele ausreichend vorhandenen privilegierten Flächen für Photovoltaikanlagen, weist die Gemeinde Dürrlauingen im gesamten Gemeindegebiet außerhalb der privilegierten Gebiete keine weiteren Flächen für die Erzeugung von „PV-Energie“ aus. Deshalb werden beide Anträge zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage endgültig abgelehnt. Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrlauingen wird über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht weiter beraten.
Leider waren auch einzelnen Gebäude in der Gemeinde vom Hochwasser betroffen. Glücklicherweise kam es, gesehen am gesamten Ausmaß im Landkreis, zu keinen „größeren“ Schäden. Den Betroffenen möchte ich das Mitgefühl der Gemeinde aussprechen.
Unsere Freiwilligen Feuerwehren waren immer zur Stelle! Aufhalten konnten wir das Wasser nicht, aber die Feuerwehrfrauen und -männer standen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite, unterstützten bei der Schadensminimierung, verhinderten Schlimmeres und beseitigten größere Gefahren. Dadurch konnte die Sicherheit für Leib und Leben unserer Bürger gewährleistet und die Schäden so gering wie möglich gehalten werden.
Unsere Ortsteilfeuerwehren leisteten auch bei verschieden Einsätzen in unseren Nachbargemeinden, die wesentlich stärker betroffen waren, wertvolle Dienste für die Bevölkerung. Ab Samstag, dem 1.Juni, wurden die Einsatzkräfte immer wieder alarmiert. Der schnelle Einsatz in den ersten Stunden war ausschlaggebend, damit Schäden für Mensch, Tier und an Gebäuden sowie Schäden an der Umwelt so gering wie möglich gehalten werden konnten. Teilweise waren die Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren von Sonntagfrüh bis Dienstagmittag im Dauereinsatz.
Dafür möchte ich im Namen der gesamten Gemeinde und aller Betroffenen DANKE sagen!
Als die Wassermassen die Gebäude wieder frei gegeben hatten und mit den Aufräumarbeiten begonnen werden konnte, haben sich private Helfergruppen gebildet und leisteten bzw. leisten Nachbarschaftshilfe. Bei fremden Menschen werden Keller und Gebäude ausgeräumt, vom Schlamm befreit und Müll abtransportiert.
Ich möchte mich auf diesem Wege auch bei allen freiwilligen Helferinnen und Helfern bedanken.
Der Landkreis Günzburg hat für Betroffene ein Bürgertelefon eingerichtet. Tel.: 08221 / 95 333
Darüber hinaus hat der Landkreis Günzburg für vom Hochwasser Betroffene eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet.
Unter hochwasser@landkreis-guenzburg.de steht das Landratsamt für Fragen zur Verfügung.
Das Baubüro des Landratsamts bietet statische Ersteinschätzung bei Hochwasserschäden an: Tel.: 08221 / 95 348
Wir haben unsere Sicherheit selbst in der Hand!
Solche katastrophalen Ereignisse zeigen uns, dass es keine totale Sicherheit geben kann. Keine Verwaltung, kein Gemeinderat und kein Bürgermeister kann garantieren, dass wir von Feuer und Naturkatastrophen verschont bleiben!
Es kann jeden von uns treffen!
Der Schutz von Leben und Gesundheit, Haus und Hof oder Hab und Gut ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Darum möchte ich für den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren werben. Durch die Mitarbeit in einer freiwilligen Feuerwehr leisten Sie die Grundvoraussetzung für den Schutz Ihrer Familie, Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und nicht zuletzt der Gesellschaft.
Denn wenn uns diese Ereignisse eines lehren, dann ist es die Erkenntnis, dass wir solche Situationen nicht alleine meistern können. Wir sind auf Hilfe angewiesen.
Solidarische Hilfe sollte aber keine Einbahnstraße sein!
Wenn jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger im Alter zwischen 18 und 65 Jahren (gerne auch schon ab 12 Jahren in einer unserer Jugendfeuerwehren) und im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten, am besten durch aktive Teilnahme, die freiwilligen Einsatzkräfte in der Gemeinde unterstützt, dann sind wir in der Gemeinschaft immer gut geschützt.
Gehen Sie mit uns in einen Generationenvertrag der gegenseitigen Unterstützung und machen Sie so unsere Gemeinde zu einem „sicheren“ Ort, in dem es sich gut leben lässt.
Melden Sie sich einfach bei den Kommandanten der örtlichen Feuerwehren oder gerne auch bei mir persönlich. Wir erörtern gemeinsam, wie Sie die Einsatzkräfte unterstützen können.