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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 14/2024
Dürrlauingen
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Gemeindenachrichten

Seit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Dürrlauingen werden die Kosten der Abwasserbeseitigung und -reinigung in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Die bisher ermittelten gebührenrelevanten Flächen können jedoch zwischenzeitlich durch Teilung, Flächenerwerb oder Veränderung der Bebauung oder Versiegelung so verändert worden sein, dass eine Ergänzung der Berechnungsdaten erforderlich sein könnte.

Auch nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Veränderungen der Flächenversiegelung können eine Änderung in der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr zur Folge haben.

Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr ist auch die Versiegelungsart der befestigten Flächen ausschlaggebend.

Laut gemeindlicher Satzung sind die Grundstücks-eigentümer verpflichtet, uns für die Berechnung der Gebühr für das Niederschlagswasser die maßgeblich versiegelten Flächen bzw. Baumaßnahmen zeitnah mitzuteilen.

Ein entsprechender „Flächenerhebungsbogen“ kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, per Mail unter steueramt@vgem-hw.de oder per Telefon unter 08222 9676-26 angefordert werden. Ferner finden sie den „Flächenerhebungsbogen“ auf unserer Homepage (www.vgem-hw.de)

Kommt der Grundstückseigentümer seinen Pflichten nicht nach, wird die Verwaltung die maßgebliche Fläche schätzen müssen.

Verwaltungsgemeinschaft
-Haldenwang-