Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen eines Pressegesprächs hat Herr Dr. Reichhart heute darauf hingewiesen, dass für existenzbedrohende Schäden staatliche Finanzhilfen beantragt werden können.
Informationen zur Beantragung sog. Notstandsbeihilfen sind ab sofort auf der Website des Landkreises unter https://www.landkreis-guenzburg.de/hochwasser-im-landkreis-gunzburg/soforthilfe/ zu finden. Zu Beantragung der Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ steht - wie bereits bei den Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden“ - eine digitales Antragsformular bereit. Hinsichtlich einer einheitlichen Verfahrensweise empfehlen wir die Antragstellung - nach Möglichkeit - hierüber vorzunehmen.
Kurzübersicht zu den Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“:
Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.