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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 14/2024
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines Pressegesprächs hat Herr Dr. Reichhart heute darauf hingewiesen, dass für existenzbedrohende Schäden staatliche Finanzhilfen beantragt werden können.

Informationen zur Beantragung sog. Notstandsbeihilfen sind ab sofort auf der Website des Landkreises unter https://www.landkreis-guenzburg.de/hochwasser-im-landkreis-gunzburg/soforthilfe/ zu finden. Zu Beantragung der Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ steht - wie bereits bei den Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden“ - eine digitales Antragsformular bereit. Hinsichtlich einer einheitlichen Verfahrensweise empfehlen wir die Antragstellung - nach Möglichkeit - hierüber vorzunehmen.

Kurzübersicht zu den Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“:

  • Die Finanzhilfe richtet sich an Geschädigte, welche durch das Hochwasser unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie selbst nicht bewältigen können und daher in ihrer Existenz gefährdet sind
  • Zur Beurteilung der Existenzbedrohung ist eine umfangreiche Bewertung der Einkommens- und Vermögenswerte vorzunehmen
  • Zeitlicher Geltungsbereich: Schäden die im Zeitraum vom 31. Mai bis 11. Juni 2024 entstanden sind
  • Zuständigkeit Kreisverwaltungsbehörden: natürliche Personen, private Haushalte, Vereine, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Einrichtungen, landwirtschaftliche Unternehmen (inkl. Imkerei, Wanderschäferei, Forstwirtschaft)
  • Zuständigkeit Regierungen: Unternehmen gewerblicher Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe bis 500 Mitarbeiter
  • Antragstellung bis spätestens 31. Oktober 2024

Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.