Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Dürrlauingen werden die Kosten der Abwasserbeseitigung und -reinigung in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Die bisher ermittelten gebührenrelevanten Flächen können jedoch zwischenzeitlich durch Teilung, Flächenerwerb oder Veränderung der Bebauung oder Versiegelung so verändert worden sein, dass eine Ergänzung der Berechnungsdaten erforderlich sein könnte.
Auch nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Veränderungen der Flächenversiegelung können eine Änderung in der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr zur Folge haben.
Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr ist auch die Versiegelungsart (Wasserdurchlässigkeit) der befestigten Flächen ausschlaggebend.
Laut gemeindlicher Satzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, uns für die Berechnung der Gebühr für das Niederschlagswasser die maßgeblich versiegelten Flächen bzw. Baumaßnahmen zeitnah mitzuteilen.
Ein entsprechender „Flächenerhebungsbogen“ kann bei der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Tel.-Nr. 08222 9676-26 angefordert werden.
Kommt der Grundstückseigentümer seinen Pflichten nicht nach, wird die Verwaltung die maßgebliche Fläche schätzen müssen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
während der Sommerferien, zwischen 31. Juli und 11. September, finden keine Amtsstunden statt.
Bei Fragen rund um die Verwaltung, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang während der allgemeinen Öffnungszeiten unter Telefon (0 82 22) 96 76 0, Fax (0 82 22) 96 76 40 oder per E-Mail: info@vgem-hw.de zur Verfügung.
Sie erreichen mich oder einen Vertreter unter der Telefonnummer 08222/6421 oder per E-Mail: gemeinde@duerrlauingen.de.
Ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen und wünsche Ihnen allen einen schönen Urlaub und schöne Ferien. Allen Schulabgängern wünsche ich schon jetzt einen guten Start ins Berufsleben bzw. ins Studium.
Liebe Hundehalter,
im Namen aller Bürgerinnen und Bürger und der regionalen Landwirtschaft darf ich Sie nochmals bitten, die Hinterlassenschaften Ihres besten Freundes zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Sie vermeiden dadurch eine unangenehme Geruchsbelästigung für Ihre Mitmenschen, tragen zum Schutz unserer Fluren bei und entlasten die Gemeindekasse.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!