vom 25. Juni 2024
Stromversorgungsplanung 2025-2028
Die LEW hat Angebote für die Stromversorgung versendet.
Es handelt sich um einen einjährigen Vertrag für das Lieferjahr 2025 und einen zweijährigen Vertrag für die Lieferjahre 2025/2026.
Der Auftrag muss bis zum 03.07.2024 vergeben werden, sodass der Preis des Angebots garantiert werden kann.
Des Weiteren steht noch offen ob an der Ausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH teilgenommen werden kann. Hierzu sind die Rahmenbedingungen zur Ausschreibung mit der KUBUS GmbH und dem Bayerischen Gemeindetag noch nicht geklärt. Eine Strombündelausschreibung soll für die Jahre 2026-2028 vorgesehen werden. Weitere Informationen sollen erst in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt werden.
Die Verbandsversammlung hat beschlossen dass das Angebot der LEW vom 10.06.2024 für zwei Jahre angenommen werden soll.
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich kommunaler Kläranlagen
Zum Schutz der Güte, Menge und Struktur der Gewässer wurde im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie vom Europäischen Parlament verabschiedet.
Demnach müssen sind bis spätestens 2027 alle Gewässer in einen sehr gutem bzw. guten ökologischen und chemischen Zustand gebracht werden
Das aktuelle Maßnahmenprogramm wurde vom bayerischen Ministerrat beschlossen und muss bis ist bis 31.12.2026 umgesetzt werden
Es betrifft vor allem die Abwassereinleitung aus der Kläranlage in die öffentlichen Gewässer
Laut Schreiben des LRA Günzburg ist muss eine Anpassung des Phosphorwertes auf 2,0 mg/l vorgenommen werden. Derzeit beträgt der Wert 4,0 mg/l..
Ein geeignetes Sanierungskonzept muss bis 31.07.2024 erarbeitet und vorgelegt werden.
Aus diesem Grund muss in die Kläranlage eine Dosierstation zur Phosphorelimination eingerichtet werden
Dies besteht aus einem Tank für das Fällmittel, einer Dosieranlage (Pumpe) und einer Steuer- und Regeleinrichtung. Für die Dosierung des Fällmittels in das Belebungsbecken der Kläranlage wird voraussichtlich eine Einstellzeit von ca. einem Jahr benötigen.
Die Investitionskosten einschließlich der anteiligen Planungs- und Konzeptkosten können ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage mit der gezahlten Abwasserabgabe der drei zurückliegenden Jahre verrechnet werden.
Das Planungskonzept und die Baumaßnahme werden vom Wasserwirtschaftsamt geprüft und freigegeben.
Die Verbandsversammlung hat den Vorsitzenden mit der Einleitung des Sanierungskonzeptes beauftragt. Mit der Sanierung soll im Jahr 2025 begonnen werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 000.-- Euro
Auftragsvergabe zur Überprüfung der Drosselablaufmengen in den Stauraumkanälen
Die Eigenüberwachungsverordnung schreibt die regelmäßige Überprüfung der Drosselablaufmengen alle 5 Jahre vor. Die Drosselanlagen regeln den Schmutzwasserabfluss in den Stauraumkanälen. Es lagen zwei Angebote zur Überprüfung der Drosseln in den Stauraumkanälen in Röfingen, Haldenwang und Roßhaupten vor.
Die Verbandsversammlung hat die Überprüfung der Drosselablaufmengen an die Firma Pentenrieder, 82279 Eching am Ammersee zum Angebotspreis von 3.034,50 € brutto vergeben.
Vergabe Entfernung der Kalkablagerungen im Höchstdruck-Wasserstrahl-Verfahren
Bereits in der Sitzung vom 16.03.2023 wurde die Firma Eisenring, Sontheim an der Brenz mit den Arbeiten zur Entfernung der Kalkablagerungen im Höchstdruck-Wasserstrahl-Verfahren im Bereich „Bgm.-Dr.-Geier-Straße“ und der Straße „Am Kirlesberg“ beauftragt. Die Firma Eisenring hat bereits mit den Arbeiten begonnen und 34.640,90 € abgerechnet.
Die Arbeiten sind noch nicht beendet. Es müssen die Arbeiten von der Fa. Eisenring weitergeführt werden. Für die Arbeiten benötigt die Fa. Eisenring von Sontheim an der Brenz entsprechend dem Angebot vom 16.04.2024 noch 50 Stunden und kosten 25.720,66 €
Die Verbandsversammlung hat die Firma Eisenring, mit der weiteren Entfernung der Kalkablagerungen im Höchstdruck-Wasserstrahl-Verfahren im Bereich Kirlesberg und Bgm. Dr. Anton Geierstraße beauftragt.
Bekanntgabe Dringlichkeitsanordnung Siebkorb und Schneckenwelle
Im September 2023 musste in der Kläranlage in Röfingen der Siebkorb und die Schneckenwelle ausgetauscht werden. Aufgrund der Dringlichkeit wurde vom Vorsitzenden der Auftrag an die Fa. Huber vergeben. Es entstanden Kosten in Höhe von 25.596,83 €. Die Verbandsversammlung genehmigte die angefallenen Kosten der Fa. Huber in Höhe von 25.596,83 € brutto.
Defekte Kanaldeckel du defekte Rahmen
Es wurde angesprochen, dass seit längerem ein Kanaldeckel in Haldenwang dem Straßenbereich angepasst und hochgezogen werden müssen. Der Vorsitzende teilte mit dass mehrere Kanaldeckel und Kanalschächte saniert werden müssen, Aufträge vergeben wurden und weitere Angebote eingeholt werden.
Erweiterung Kläranlage
Der Vorsitzende berichtet, dass die gehobene Wasserrechtserlaubnis (Einleitungsgenehmigung) zum 31.12.2027 ausläuft. Da von den Gemeinden Haldenwang und Röfingen weitere Bauleitplanungen vorliegen soll deshalb die Kläranlage neu überrechnet und optimiert werden.. Der Vorsitzende sich deshalb mit dem Architektenbüro Mayr Ingenieure aus Aichach in Verbindung setzen. Für die Kläranlagenplanung sind spezielle Fachkenntnisse erforderlich.
vom 25. Juni 2024
Stromversorgungsplanung 2025-2028
Die LEW hat Angebote für die Stromversorgung versendet.
Es handelt sich um einen einjährigen Vertrag für das Lieferjahr 2025 und einen zweijährigen Vertrag für die Lieferjahre 2025/2026.
Der Auftrag muss bis zum 03.07.2024 vergeben werden, sodass der Preis des Angebots garantiert werden kann.
Des Weiteren steht noch offen ob an der Ausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH teilgenommen werden kann. Hierzu sind die Rahmenbedingungen zur Ausschreibung mit der KUBUS GmbH und dem Bayerischen Gemeindetag noch nicht geklärt. Eine Strombündelausschreibung soll für die Jahre 2026-2028 vorgesehen werden. Weitere Informationen sollen erst in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt werden.
Die Verbandsversammlung hat beschlossen dass das Angebot der LEW vom 10.06.2024 für zwei Jahre angenommen werden soll.
Kapitalertragssteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art
Mit Schreiben vom 06.07.2020 teilt das Steuerbüro mit, dass sich das Steuerrecht verschärft wird. Dies bezieht sich auf kostenrechnende Einrichtungen, die steuerrechtlich als Betrieb gewerblicher Art (BgA) wie die Wasserversorgung geführt werden.
Sofern für den Betrieb gewerblicher Art Steuerbilanzen erstellt werden, muss im Falle eines Bilanzgewinns bis spätestens 31.08. des Folgejahres bezüglich Einnahmen, Überschuß, Kapitalertragssteuer, Rücklagen usw. ein Beschluss der Verbandsversammlung bezüglich der Verwendung der Finanzmittel erfolgt sein.
Diese Regelung wird von den Finanzämtern ab dem Veranlagungsjahr 2018 konsequent verfolgt. Gegenüber dem Finanzamt muss nachgewiesen werden, dass entstandene Gewinne im entsprechenden Kalenderjahr bereits wieder investiert oder zur Tilgung von betrieblichen Verbindlichkeiten wie z. B. Brunnenbau, Netzausbau usw. verwendet werden.
Die Verbandsversammlung beschließt, dass, sofern sich beim Betreib gewerblicher Art „die Wasserversorgung“ auf Grund des noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlusses für 2023 ein Gewinn ergibt, zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebes gewerblicher Art (BgA) in die Rücklage eingestellt wird.