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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 16/2025
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

Information aus der Sitzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang

vom 24. Juni 2025

Antrag der Gemeinde Haldenwang und der Gemeinde Landensber zur Aufnahme in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang

Mit den Schreiben vom 05.06.2025 haben die Gemeinde Haldenwang für die Wasserversorgung der Ortsteile Hafenhofen und Eichenhofen und die Gemeinde Landensberg für die Wasserversorgung Landensberg und Glöttweng den Beitritt zum Wasserzweckverband Röfingen-Haldenwang beantragt.

Die Gemeinde Haldenwang ist mit dem Ortsteil Haldenwang bereits Mitglied im Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen - Haldenwang.

Der Ortsteil Konzenberg wird ausschließlich von der Glöttgruppe mit Wasser versorgt.

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang, die Gemeinde Landensberg für die Wasserversorgung Landensberg – Glöttweng und die Gemeinde Haldenwang für die Wasserversorgung Hafenhofen – Eichenhofen haben sich gemeinsam für die Errichtung einer neuen zukunftssicheren Wassergewinnung mit einem Brunnenstandort im Freyberger Forst entschieden.

Alle drei Wasserversorger haben sich zu gleichen Anteilen an der dazu erforderlichen Brunnen Standorterkundung im Freyberger Forst beteiligt. Dazu wurden entsprechende Zweckvereinbarungen abgeschlossen.

Weitere Details bezüglich der Übernahmen des Wasserrohrnetzes sowie der technischen Einrichtungen wie z.B. der Wassergewinnungs- und Aufbereitungsanlagen werden in entsprechenden Vereinbarungen geregelt.

Die Verbandsversammlung hat den Beitrittsgesuchen der Gemeinde Haldenwang für die Ortsteile Hafenhofen und Eichenhofen sowie der Gemeinde Landensberg für die Wasserversorgung Glöttweng – Landesberg zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang grundsätzlich zugestimmt.

Der Beitritt wird mit Bekanntmachung der geänderten Verbandssatzung wirksam.

Feststellung Jahresrechnung 2022/2023 mit Entlastung

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022/2023 vom 19.11.2024 und 24.03.2025 wurde den Delegierten der Verbandsversammlung bekannt gegeben.

Entsprechend dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses haben sich keine Beanstandungen ergeben

Die Verbandsversammlung hat für die Jahresrechnung 2022/2023 gem. Art. 40 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO. die Entlastung erteilt.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben die von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verbandsvorsitzenden ausgearbeitete Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Bestandteilen und Anlagen des Haushaltsplanes beschlossen.

Die Verbandsversammlung setzt den Haushaltsplan fest:

er schließt im Jahr 2025

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit 502.183,00 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit 883.665,00 €

ab.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Jahr 2025 in Höhe von 560.000 Euro vorgesehen.

Prozessleitsystem im Hochbehältergebäude sowie am Brunnen 2 und 3 in Röfingen

Wie bereits in Verbandsversammlungen angesprochen ist die alte elektronische Steuerung (altes Prozessleitsystem „Alpha Laval“) defekt und kann nicht mehr repariert werden.

Für diese Anlage gibt es keine Ersatzteile (Netzkarten, Messfühler, uw.) mehr.

Mit einem Austausch des Prozessleitsystems bis zum Aufbau der neuen erweiterten Wasserversorgungsanlagen kann nicht mehr abgewartet werden.

Deshalb hat die Verbandsversammlung die mit der Wartung beschäftigte Fa. Spengler mit einer Ersatzlösung (System Schraml). beauftragt Die Ersatzlösung kann später in die neue Wasserversorgung integriert werden.

Abwasserbeseitigung der Gemeinde Haldenwang und Röfingen

vom 24. Juni 2025

Feststellung des Rechnungsergebnisses des Abwasserzweckverbandes der Gemeinden Haldenwang und Röfingen für das Jahr 2022/2023 mit Entlastung

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022/2023 vom 19.11.2024 und 24.03.2025 wurde den Delegierten der Verbandsversammlung bekannt gegeben.

Entsprechend dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses haben sich keine Beanstandungen ergeben

Die Verbandsversammlung hat für die Jahresrechnung 2022/2023 gem. Art. 40 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 102 Abs. 3 GO. die Entlastung erteilt.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2025

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben die von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verbandsvorsitzenden ausgearbeitete Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den Bestandteilen und Anlagen des Haushaltsplanes beschlossen.

Die Verbandsversammlung setzt den Haushaltsplan für das 2025 fest:

er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit 541.505,00 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit 239.355,00 €

ab.

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

Satzungsänderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Die Verbandsversammlung hat folgende Änderung der BGS/EWS beschlossen:

§ 5 Beitragsmaßstab

(2) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen weiteren Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone und Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

Diese Satzungsänderung tritt mit den neuen Beitragssätzen zum 01.01.2026 in Kraft.

Vorstellung durch Fa. WipflerPlan zur Überrechnung der Kläranlage.

Das Ing. Büro Wipflerplan wurde in der Verbandsversammlung am 19.11.2024 mit den Planungsleistungen zum Wasserrecht der Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Haldenwang-Röfingen beauftragt.

Herr Dr. Andreas Vogl, Fa. WipflerPlan stellt die erarbeiteten Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung der Kläranlage und des Mischwassersystems vor.

Er teilte der Verbandsversammlung mit dass die Ausbaugrenze der Kläranlage erreicht ist.

Eine Notentlastung (Neubau eines Regenrückhaltebeckens) ist wegen des höheren Fremdwasseranteils erforderlich.

Die Anlage ist bereits hydraulisch überlastet. Deshalb wird voraussichtlich kein 20-jähriges Wasserrecht erteilt werden.

Mit dem Wasserwirtschaftsamt müssen deshalb Gespräche über eine Verlängerung geführt werden (z.B. Verlängerung für 5 Jahre) geführt werden.

Deshalb wird die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Kläranlage Röfingen für die Zukunft der nächste Schritt sein.

Umsetzung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie WRRL - hier: Dosiercontainer für die Kläranlage

In der Verbandsversammlung am 25.06.2024 wurde vom Vorsitzenden berichtet, dass nach Mitteilung des LRA Günzburg eine Anpassung des Anforderungswertes PGes lt. LfU Merkblatt 4.4/22 auf 2,0 mg/l bis zum 31.12.2026 erfolgen muss.

Das entsprechende Sanierungskonzept wurde vom Betreiber der Kläranlage Fa. Sedlmeier am 25.07.2024 vorgelegt.

Die Verbandsversammlung hat die Fa. Sedlmeier mit der Installation eines Dosiercontainers beauftragt