Gemeinsam für die Zukunft
Herzlich bedanken möchte ich mich bei allen Helferinnen und Helfern, die in ihrer Freizeit die Grundlage für einen neuen Spielplatz in Dürrlauingen geschaffen haben.
Nachdem der alte Spielplatz im Ortsteil Dürrlauingen in die Jahre gekommen war und dem neuen Kindergarten Platz machen musste, wurde im vergangenen Jahr direkt neben der Grundschule ein neuer Standort gefunden. Nach einer Ortsbesichtigung war klar, dass sich das Gelände zwischen dem neuen Kindergarten und der Schule optimal für eine naturnahe Spielanlage eignet. Es ist geplant, dass von dem bestehenden Erdwall in Richtung Schulweg eine Seilbahn gebaut wird. Zudem sollen noch weitere Spielgeräte, wie z.B. eine Hangrutsche aufgestellt werden, damit ein attraktiver Spielplatz sowohl für die Grundschule, als auch für die Kinder der Gemeinde geschaffen wird.
Der Rest der Anlage soll möglichst naturbelassen bleiben, damit ein Raum für kreative Entfaltungsmöglichkeiten entsteht.
Die Eltern wollen sich weiter einbringen und ehrenamtlich und maßgeblich an der Entstehung mitwirken und das Projekt möglichst pünktlich zur Spielsaison fertigstellen. Für diesen Einsatz danke ich nochmals im Namen des Schulverbands und der Gemeinde.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem von einigen Bürgern Nachfragen zum Thema Grundsteuer kamen, möchte ich nochmals kurz über den Sachverhalt informieren.
Notwendig geworden ist die Änderung der Hebesätze aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Darin wurde die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt.
In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und gab den Ländern wiederum die Möglichkeit zur Einführung eines abweichenden Systems. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.
Aufkommensneutralität – (keine) Mehrbelastung der Grundstückseigentümer?
Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.
Somit bedeutet Aufkommensneutralität nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt.
Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuersystems muss es sogar zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 09.12.2024 über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer beraten. Die Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer A wurde mit 450 v.H. und die Grundsteuer B mit 175 v.H. beschlossen und sollten für die Kommune den Grundsatz der Aufkommensneutralität einhalten. Seitens der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurde darauf geachtet, dass keine versteckte Steuererhöhung stattfindet. Leider wird es aber auch in unserer Kommune einzelne Steuerzahler geben, die durch die Reform der Grundsteuer höhere Kosten tragen müssen.
Das Steueraufkommen der Gemeinde wird in den kommenden Jahren überprüft und die Hebesätze werden, wenn notwendig, entsprechend angepasst.
Wir suchen zum Binden des Osterbrunnens frische Thujen und würden uns sehr freuen, wenn Sie mit Ihrem Schnittgut zur Verschönerung der Ortsmitte beitragen würden. Zudem können wir immer Unterstützung beim Binden gebrauchen.
Bezüglich der Lieferung des Schnittgutes und bei Interesse am Helfen melden Sie sich bitte unter 0160 89761105.