Durch die Verkürzung der Fristen für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 kommt es zu Verzögerungen des Versandes der Briefwahlunterlagen. Die Stimmzettel gehen erst Ende Januar in den Druck. Somit wird ein Versand der Unterlagen erst ab Anfang Februar möglich sein. Wir bitten um Verständnis, da wir keinen Einfluss auf die Stimmzettelauslieferung haben. Selbstverständlich kann die Beantragung der Briefwahlunterlagen trotzdem ab sofort online oder bei uns im Wahlamt erfolgen.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinden Dürrlauingen, Haldenwang, Landensberg, Röfingen und Winterbach wird von Montag, 03. Februar 2025 bis Freitag, 07. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (EG), Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hautpstr. 28, 89356 Haldenwang für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von von Montag, 03. Februar 2025 bis Freitag, 07. Februar 2025, 12 Uhr im Bürgerbüro (EG), Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang Einspruch einlegen.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 254 Neu-Ulm durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. Der Wahlschein kann bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr im Bürgerbüro (EG), Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang, Hauptstr. 28, 89356 Haldenwang schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Näheres entnehmen Sie bitte den ortsüblichen Bekanntmachungstafeln oder unserer Homepage unter: https://www.vgem-hw.de/cityweb/wahlen/!