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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 20/2025
Dürrlauingen
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Gemeindenachrichten

In der Sitzung vom 15.09.2025 standen folgende Themen zur Entscheidung bzw. zur Information im Gemeinderat an:

Bauantrag

Anbau mit Einbau von zwei Gauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 244 der Gemarkung Mindelaltheim

Beantragt wurde ein Anbau mit zwei Gauben an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 243 der Gemarkung Mindelaltheim. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Anger“. Das Baugesuch weicht in einigen Punkten vom Bebauungsplan „Am Anger“ ab.

Der Gemeinderat erteilt dem Anbau mit zwei Gauben an das bestehende Einfamilienhaus das gemeindliche Einvernehmen und erteilt gleichzeitig alle notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Anger".

Bauantrag

Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/4 der Gemarkung Dürrlauingen

Beantragt wurde der Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/4 der Gemarkung Dürrlauingen. Das Grundstück befindet sich im baurechtlichen Außenbereich. Da das Bauvorhaben privilegiert ist, beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

Der Gemeinderat Dürrlauingen erteilt dem Bauvorhaben zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 419/4 der Gemarkung Dürrlauingen das gemeindliche Einvernehmen.

Beteiligung an der Bauleitplanung der Marktgemeinde Aislingen; hier: Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnen am Feldle Ost" der Gemarkung Aislingen

Wie das Planungsbüro Blatter / Burger GbR aus Gundelfingen mitteilt, beabsichtigt die Marktgemeinde Aislingen den Bebauungsplan „Wohnen am Feldle Ost“ aufzustellen. Die Gemeinde Dürrlauingen wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Durch das Planvorhaben der Marktgemeinde Aislingen werden die Belange der Gemeinde Dürrlauingen nicht berührt.

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Feldle Ost“ der Marktgemeinde Aislingen werden keine Bedenken vorgebracht. Sofern die Planung weiterhin mit den jetzigen Festsetzungen verfolgt wird, wird die Verwaltung beauftragt, eine gleichlautende Stellungnahme abzugeben.

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Am 08.03.2026 finden in Bayern die Gemeinde- und Landkreiswahlen statt, dafür muss ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter für die Gemeinde Dürrlauingen bestellt werden. Die Gemeinde Dürrlauingen bedankt sich für die Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes und beruft Herrn Altbürgermeister Edgar Ilg für die Wahl des Gemeinderats und des Ersten Bürgermeisters am Sonntag, 8. März 2026 zum Wahlleiter. Als Stellvertreterin wird Frau Roswitha Ilg berufen.

Spielplatz Mönstetten – Vorstellung des Sachstands und Beratung über die weitere Vorgehensweise

Mit dem Bau des Bürgerhauses war bzw. ist der öffentliche Spielplatz im Ortsteil Mönstetten nur noch eingeschränkt nutzbar. Es fehlt an geeigneten Spielgeräten für Kinder im Alter zwischen 3 und 14 Jahren. Deshalb hat sich die Arbeitsgruppe „Spielplatz Mönstetten“, aus ehrenamtlich engagierten Eltern und Teilen des Gemeinderates, gegründet und sich mit dem Thema beschäftigt. Es wurden verschiedene Standorte und unterschiedliche Konzepte untersucht. Als geeignetster Standort wurde die Fläche des Bolzplatzes, direkt vor dem Jugendraum am Bürgerhaus gefunden. Nach der Festlegung auf den richtigen Standort, machte sich die Arbeitsgruppe daran die Fläche aufzuplanen. Dafür wurden verschiedene Spielplätze besichtigt, Angebote von Geräteherstellen eingeholt und eine Bewertung dieser durchgeführt. Die Ergebnisse wurden von Gemeinderat Alexander Strehle vorgestellt. Damit die Kosten für die Gemeinde so gering wie möglich gehalten werden, sollen für die Umsetzung des Projekts Spenden gesammelt und Arbeiten in Eigenregie (nach dem Vorbild der Spielplatzneugestaltung im Ortsteil Dürrlauingen) durchgeführt werden. Auch beim Kostenrahmen orientierte man sich an dem Vorzeigeprojekt in Dürrlauingen.

Für die Errichtung des Spielplatzes in Mönstetten soll im Jahr 2026 ein Budget von max. 30.000,00 € bereitgestellt werden. Sollte die Haushaltslage im Jahr 2026 aufgrund unvorhergesehener Umstände es nicht zulassen, dass die Maßnahme, trotz Spenden und Eigenleistung, komplett umgesetzt werden kann, sollen sinnvolle Teile des Projektes in das Jahr 2027 verschoben werden, so die einhellige Meinung des Gemeinderates.

Gründung einer Kinderfeuerwehr in Mindelaltheim

Die Freiwillige Feuerwehr in Mindelaltheim möchte ihre Jugendarbeit verbessern und plant ab dem 01. Oktober 2025 die Gründung einer Kinderfeuerwehr für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren, um auch Kinder im frühen Alter bereits für den Feuerwehrdienst zu begeistern.

Der Gemeinderat genehmigt der Freiwilligen Feuerwehr in Mindelaltheim die Gründung der Kinderfeuerwehr zum 01. Oktober 2025. Die Betreuer der Kinderfeuerwehr sollten entsprechende Schulungen für den Umgang mit den Kindern belegen.

Zuschüsse an Vereine 2025

Die allgemeinen Vereinszuschüsse werden wie in den vergangenen Jahren ausbezahlt.

Antrag auf Förderungshilfe zum Umbau der Bude Dürrlauingen

Der Verein Bude Dürrlauingen e.V. stellt einen Antrag auf Kostenzuschuss für Investitionen am Gebäude an der Konzenberger Straße. Es handelt sich dabei um Mittel für die Fertigstellung der Toiletten. Da es sich um kein bewegliches Material handelt und somit dauerhaft im Gebäude verbleibt, stimmt der Gemeinderat für die Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 750,- €. Die tatsächlichen Kosten lagen deutlich über dem beantragten Zuschuss und werden vom Verein getragen.

Der Gemeinderat wünscht dem Vorhaben viel Erfolg, einen raschen Fortschritt der Baumaßnahme und freut sich auf eine baldige Wiedereröffnung, damit die Jugendlichen wieder einen Treffpunkt in unserer Gemeinde haben.

Baum- und Strauchschnitt an öffentlichen Wegen und Straßen

Der Gemeinderat hat unter dem Punkt „Verschiedenes“ festgestellt, dass Bäume und Sträucher sowohl von gemeindlichen als auch von privaten Grundstücken die Benutzung öffentlicher Wege und Straßen einschränken. Die privaten Grundstückseigentümer sollen in den nächsten Wochen von der Gemeinde angeschrieben werden. Seitens der Gemeinde werden die Sträucher und Bäume auf gemeindlichen Grundstücken turnusgemäß im Herbst zurückgeschnitten, so der 1. Bürgermeister.

Seitens der Verwaltung wäre es wünschenswert, dass alle Bürgerinnen und Bürger Ihre Grundstücksgrenzen selbstständig und regelmäßig auf erforderliche Rückschnitte überprüfen und die Maßnahmen entsprechend durchführen würden, dann könnte man sich die unangenehmen Aufforderungsschreiben sparen.

Ausübung des Vorkaufsrechts beim Verkauf des Förderungswerks der KJF

Die Kaufverträge zwischen der KJF und der Investorengruppe ProMus DL Beteiligungs GmbH wurden durch die Verwaltung und die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei „hgrs“ aus München eingehend geprüft. Nach der Vorstellung der Eckdaten, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dürrlauingen, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Die Verwaltung wird beauftragt, das Negativattest auszustellen.

Spende der Allianz Kunde und Markt GmbH an die FFW Mönstetten

Entsprechend den Richtlinien des Staatsministeriums des Innern und den kommunalen Spitzenverbänden für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, wird dem Gremium mitgeteilt, dass die Allianz Kunde und Markt GmbH der Freiwilligen Feuerwehr Mönstetten zur Anschaffung von 2 Atemschutzgeräten einen Betrag in Höhe von 2.000,00 € gespendet hat. Der Gemeinderat nimmt die Spende in Höhe von 2.000,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Mönstetten für unter Berücksichtigung der Zweckbindung an.

Spenden des Elternbeirates Dürrlauingen an den Kindergarten Dürrlauingen

Entsprechend den Richtlinien des Staatsministeriums des Innern und den kommunalen Spitzenverbänden für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, wird dem Gremium mitgeteilt, dass der Elternbeirat des Kindergartens Dürrlauingen den Erlös aus dem Kinderbasar am 09.03.2024 in Höhe von 717,20 € und den Erlös aus dem Sommerfest am 19.07.2025 in Höhe von 1.075,01 € dem Kindergarten Dürrlauingen gespendet hat. Der Gemeinderat nimmt die Spenden in Höhe von 717,20 € und 1.075,01 € für Anschaffungen im Kindergarten an.