„Dürrlauingen Siedlungsgebiet um ca. 500 v.Ch“,
ist Thema der diesjährige Bürgerversammlung am
Donnerstag, den 24. Oktober 2024, um 19:00 Uhr
in der Turnhalle in Dürrlauingen.
Zu Beginn der Bürgerversammlung wird es einen Vortrag der Archäologie-Zentrum GmbH aus Günzburg, zum Thema „Dürrlauingen Siedlungsgebiet um ca. 500 v.Ch“ geben. Dabei wird uns Frau Seidel die Ausgrabungsergebnisse auf dem Grundstück des neuen Kindergartens vorstellen und uns die Siedlungsgeschichte von Dürrlauingen näher bringen. Im Anschluss daran werden die aktuelle Themen der Gemeindeentwicklung vorgestellt.
Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dürrlauingen herzlich eingeladen.
Anträge mit dem Ziel, dass bestimmte Themen in der Bürgerversammlung behandelt werden, können bis Dienstag, den 15. Oktober 2024, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Friedrich Bobinger
Erster Bürgermeister
Innen statt Außen
Um die Gemeinden bei der Belebung ihrer Ortskerne und beim Flächensparen zu unterstützen, hat die Bayerische Staatsregierung die Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ ins Leben gerufen.
Im Zuge der Förderinitiative "Innen statt Außen" belohnt die Bayerische Staatsregierung besonderes Engagement in der vorrangigen Innenentwicklung und Beseitigung von innerörtlichen Leerständen sowie auch in der Vermeidung von gegenläufigen neuen Flächenausweisungen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrlauingen hat beschlossen, an der Förderinitiative „Innen statt Außen“ teilzunehmen und ein Innenentwicklungskonzept aufzustellen. Hierfür wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2024 der erforderliche Beschluss gefasst.
Hochwasserschutzprojekt Mindel - Planfeststellungsverfahren Hochwasserableitung und Rückleitung
Zum Schutz der Stadt Burgau vor Hochwasserereignissen bis zu einem 100-jährigen Ereignis (inkl. 15 % Klimazuschlag) wurde ein Hochwasserschutzkonzept entwickelt, das sich aus vier grundsätzlichen Komponenten zusammensetzt:
Dieses Gesamtkonzept wird in zwei voneinander unabhängigen Phasen umgesetzt:
Die Phase I umfasst das bereits planfestgestellte Hochwasserrückhaltebecken und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Phase II, die Gegenstand des derzeitigen Verfahrens ist, betrifft die Maßnahmen zur Ableitung eines Teils des Hochwasserabflusses östlich der Bahnstrecke Augsburg-Ulm samt Rückleitung nördlich von Burgau in das aktuelle Hochwasserüberschwemmungsgebiet der Mindel und innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung der Mindel in den Seitenarmen Brühlmindel und Mindel an der Bleiche.
Zur Hochwasserableitung und -rückleitung gehören neben zwei Bahnquerungsbauwerken südlich und nördlich von Burgau auch Leitstrukturen und Leitdeiche zur Begrenzung der Flutungsflächen und zur Ableitung des Hochwasserabflusses in Abflusskorridoren sowie Sicherungsmaßnahmen am Bahndamm (Schutzdeiche, Auflastfilter, Bahnweganhebungen).
Die Gemeinde Dürrlauingen ist von der Hochwasserschutzmaßnahme unmittelbar betroffen. Auf dem Hoheitsbereich der Gemeinde werden Bauwerke errichtet und große Flächen im Mindeltal überflutet. Die Planungen entsprechen den bisherigen Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt.
Die Gemeinde Dürrlauingen sieht die Notwendigkeit der geplanten Komponenten zum Schutz der Stadt Burgau vor Hochwassergefahren bis zu einem 100-jährigen Ereignis als gegeben an. Sofern alle dargestellten Baumaßnahmen (Dammbauwerke, Dücker, usw.) vollständig umgesetzt werden, ist die Gemeinde mit den in den ausgelegten Plänen beschriebenen Maßnahmen und den rechnerisch nachgewiesenen Abflussmengen einverstanden.
Zur Wahrung der Interessen der Gemeinde Dürrlauingen werden drei Einwendungen zu dem Verfahren abgegeben.
Die Einwendungen zielen im Grundsatz darauf ab, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Dürrlauingen gewahrt bleiben und durch die Hochwasserableitung kein schädlicher Wasserabfluss bzw. -einstau auf das bzw. auf dem Gemeindegebiet Dürrlauingen erfolgt.
Bestätigung der gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dürrlauingen
Herzlich gratulieren durfte der Gemeinderat den neugewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Dürrlauingen. Bei der außerordentlichen Dienstversammlung am 25.07.2024 wurde Herr Michael Pfaller als 1. Kommandant und Herr Stefan Ott als stellvertretender Kommandant wiedergewählt.
Der Gemeinderat hat beide Kommandanten im Amt bestätigt und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Kalkulation Friedhof Gemeinde Dürrlauingen
Nachdem die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Günzburg die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeinde Dürrlauingen durchgeführt hatte, wurde in dem daraus entstandenen Bericht die Gemeinde aufgefordert, eine Gebührenkalkulation für die Friedhofsgebühren zu erstellen und die Angemessenheit der Gebühren zu überprüfen. Eine aktuelle Gebührenkalkulation lag bislang nicht vor.
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren wurde an ein Gebührenkalkulationsbüro vergeben. Das Ergebnis wurde in der Gemeinderatssitzung am 16.09.2024 vorgestellt.
Die vorgeschlagenen Gebühren für die Nutzung der Grabstätten für Erdbestattungen führen zu einem Kostendeckungsgrad in Höhe von rund 75 % im Durchschnitt, für Urnenbestattungen ist die Kostendeckung nahezu vollständig gegeben. Im Bereich der Friedhofgebühren ist eine Kostenüberdeckung unzulässig, eine Kostenunterdeckung dagegen zulässig.
Durch die Neukalkulation der Friedhofsgebühren ist eine Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung (FGS) erforderlich. Da in der Gemeinde Dürrlauingen gegebenenfalls weitere Leistungen hinzukommen sollen und die Friedhofssatzung ebenfalls überarbeitet werden soll, ist eine Anpassung der beiden aktuellen Satzungen erst zu Beginn des neuen Jahres geplant. Bis zum Inkrafttreten der Änderungssatzung gelten die aktuellen Grabnutzungsgebühren.
Der Gemeinderat stimmte den neu kalkulierten Friedhofsgebühren zu.
Beratung und Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. Der Bayerische Landtag erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) in dem für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt werden soll. Gegen dieses Gesetz sind aktuell zwei Popularklagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig und die Erhebung der Grundsteuermessbeträge ist noch unvollständig. Trotzdem müssen die Gemeinden noch in diesem Jahr die Hebesätze anpassen. Ziel ist es, einen aufkommensneutralen Hebesatz festzusetzen. Inwieweit dies gelingt, kann aufgrund der vorliegenden Datenlage nicht gesagt werden. Im Grunde muss der Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen (wahrscheinlich im November) die Hebesätze für die Grundsteuer A und B mit einer erheblichen Unschärfe bestimmen und in den Folgejahren weiter darüber beraten bzw. anpassen.
Feststellung des Rechnungsergebnisses der Gemeinde Dürrlauingen für das Jahr 2022 mit Entlastung
Der Gemeinderat wurde über den durchgeführten örtlichen Rechnungsprüfungstermin vom 23.07.2024 für das Rechnungsjahr 2022 informiert.
Der Gemeinderat nahm vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung Kenntnis und erhob keine Einwände. Der Gemeinderat erteilt gem. Art.102 Abs.3 Satz 1 GO die Entlastung.
Vergabe Winterdienst für die Saison 2024 - 2025 in allen Ortsteilen
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten und aus organisatorischer Sicht ist es sinnvoll, den Winterdienst auf allen öffentlichen Straßen durch einen Unternehmer ausführen zu lassen. Der kleine Winterdienst (an gemeindlichen Einrichtungen, usw.) wird von den Bauhofmitarbeitern ausgeführt.
Der Gemeinderat beschließt, den Winterdienst für die Saison 2024 – 2025 für alle öffentlichen Straßen in allen Ortsteilen an die Firma Richard Bader in Hafenhofen zu vergeben.