Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei.
Leider können durch Anpflanzungen auch Gefahrensituationen entstehen.
Gerade an Fuß- und Radwegen, aber auch bei Straßen und Feldwegen können überhängende Äste oder zu breit und hochwachsende Hecken zu Behinderungen führen.
Aus diesem Grund müssen wir darauf hinweisen, dass bei Bäumen ein Lichtraumprofil von 4,50 m Höhe über der Straße und entlang von Wirtschaftswegen freigeschnitten sein muss.
An Fuß- und Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m keine Äste hereinragen.
An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken und Sträucher auf eine Höhe von 80 cm begrenzt sein.
Verkehrszeichen und Straßenlampen müssen so freigeschnitten sein, dass ihre Funktion nicht eingeschränkt ist.
Um Ärger und Unfälle zu vermeiden, bitten wir Sie um Beachtung.