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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 23/2024
Dürrlauingen
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Gemeindenachrichten

Aus dem Gemeinderat

Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage

Die Firma Südwerk Energie GmbH aus Burgkunstadt plant die Errichtung einer Freiflächen-photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 309 der Gemarkung Mindelaltheim. Das Grundstück liegt zwar im baurechtlichen Außenbereich, jedoch im Bereich der Privilegierungsflächen entlang der Bahntrasse gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO.

Der Antragsteller plant die Gründung einer eigenen Firma für den Bürgersolarpark mit Sitz in Dürrlauingen. Somit fließt die Gewerbesteuer zu 100 % in die Gemeindekasse. Des Weiteren soll es nach Aussagen der Firma Südwerk Energie GmbH die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung in Form eines Crowdfundings geben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dazu ganz einfach online über die Beteiligungshomepage unverbindlich informieren und registrieren: https://beteiligung.suedwerk.de/

Aufgrund eines Grundsatzbeschlusses weist die Gemeinde Dürrlauingen keine Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen außerhalb der dafür privilegierten Bereiche im Außenbereich aus. Da die beantragte Anlage vollständig innerhalb einer solchen Fläche liegt, hat der Gemeinderat mehrheitlich keine Einwände gegen das Vorhaben.

Die Gemeinde fordert jedoch, dass Einfriedungen oder Eingrünungen entlang der gemeindlichen Feldwege einen Mindestabstand von mind. 2 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten müssen. Zur Sicherstellung der Bewirtschaftung der Gräben ist entlang der Grenze ein Abstand von 5 Metern zwischen Zaun und Böschungskante einzuhalten. Die Befahrbarkeit ist dauerhaft zu gewährleisten und die Nutzung der Fläche zur Pflege der Gräben zu dulden.

Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller

Der Regionalplan sieht auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Dürrlauingen eine Fläche östlich des Ortsteils Mönstetten (Mönchholz) vor. Dieses Gebiet erstreckt sich auch auf die Gemarkungen Waldkirch und Hafenhofen. Ansonsten ist die Gemeinde Dürrlauingen von den Windkraftanlagen nicht unmittelbar betroffen.

Alle Unterlagen finden Sie auf der Website unter: https://www.rvdi.de/regionalplan/beteiligungsverfahren

Vorstellung der Kalkulation der Benutzungsgebühren und der Herstellungsbeiträge für den Zeitraum 2025 - 2028 für die Entwässerungsanlage

Das Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski Ingolstadt hat für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Dürrlauingen die Kalkulation der Benutzungsgebühren und der Herstellungsbeiträge für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2028 vorgenommen.

Die Kalkulation ergab folgendes Ergebnis:

Die kostendeckenden Gebühren inklusive Ergebnisse der Vorjahre für die Abwasserbeseitigung beträgt 2,75 € / m³ und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,33 € / m².

Durch die berechneten Gebühren kann ein Teil künftig notwendiger Investitionen finanziert werden. Die planmäßig entstehenden Überschüsse werden einer Sonderrücklage zugeführt. Sie können für Investitionen und Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden. Die Rücklagen tragen zur Vermeidung von Gebührensprüngen bei und ermöglichen den nachhaltigen Unterhalt aller Anlagenteile zur Abwasserbeseitigung, möglichst ohne eine zusätzliche Belastung für die Benutzer.

Die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS - EWS) ist aktuell in den gemeindlichen Anschlagtafeln veröffentlicht. Die Änderungssatzung kann bei der Verwaltungsgemeinschaft in Haldenwang eingesehen werden oder Sie finden diese auf der Homepage der VG unter

https://www.vgem-hw.de/mitgliedsgemeinden/ortsrecht/duerrlauingen/Aenderung-BGS-EWS.pdf

Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Gemeinde Dürrlauingen

Wie bereits angekündigt mussten, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, auch die Friedhofgebühren kalkuliert werden. Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung vom 04.11.2024 der Änderung der Gebührensatzung zu. Die Satzung wird in den nächsten Wochen an den gemeindlichen Anschlagtafeln veröffentlicht, kann bei der Verwaltungsgemeinschaft eingesehen oder unter https://www.vgem-hw.de/mitgliedsgemeinden/ortsrecht/duerrlauingen abgerufen werden.

Anarchie auf gemeindeeigenen Flächen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

privates Engagement und Eigeninitiative ist eine gern gesehene Sache, wenn es um den Unterhalt von öffentlichen Flächen geht. Gerne können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger beim Bürgermeister oder beim Bauhofleiter melden, wenn sie die Pflege von Grünflächen oder Bäumen übernehmen möchten. Gerade bei Grünstreifen, die sich innerorts vor oder um ein Privatgelände befinden sind wir froh, wenn sich die Anlieger um die Pflege dieser Flächen annehmen. Sie können dann selbst über den Zeitpunkt, die Art und Weise und das Intervall für die Unterhaltsmaßnahmen bestimmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Flächen, die für die Steigerung der Artenvielfalt geeignet sind und für die es ein Entwicklungskonzept gibt, naturnah gepflegt werden müssen.

Bei aller Freude über Eigeninitiativen mussten wir in der letzten Zeit feststellen, dass sich Fälle von unrechtmäßigem Gebrauch von gemeindlichen Flächen häufen. Es beginnt mit der Ablagerung von Müll in der freien Landschaft und auf öffentlichen Flächen und es gipfelt darin, dass öffentliche Grundstücke, die für den Natur- und Artenschutz bestimmt sind, abgemäht oder gemulcht werden und sogar Bäume, die auf gemeindlichen Flächen stehen, entfernt werden (so geschehen auf einer Fläche oberhalb der sog. Schelmengrube). Ich bitte um Verständnis, dass die Gemeinde eine solche Vorgehensweise nicht dulden kann und künftig nichtabgestimmte „Pflegedurchgänge“ und jegliche Art von Müllablagerung polizeilich verfolgt wird.

Die Gemeindeverwaltung