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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 23/2025
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

Auszug aus der Verbandssitzung vom 29.10.2025

Jahresbericht 2024/2025

Der Vorsitzende unterrichtete die Verbandsräte über den Betrieb der Kläranlage Waldkirch, außerdem wurden erläutert, welche Reparatur- und Erneuerungsmaßnahmen im Laufe der letzten 2 Jahre umgesetzt wurden. So wurde das Bodenräumschild im Nachklärbecken und die defekte Druckluftleitung zur Belebung erneuert, außerdem wurden die beiden Kompressoren zur Drucklufterzeugung ausgetauscht. In diesem Jahr soll noch das Prozessleitsystem der Kläranlage erneuert werden und die defekte Pumpe an den Klärschlammlagerbecken erneuert werden.

Im Jahr 2026 ist die Erneuerung der Belebungseinrichtung eingeplant und 2027 sollen die Maßnahmen zur Reduzierung des Phosphateintrags in den Vorfluter umgesetzt werden.

Feststellung Rechnungsergebnis AZV Winterbach 2023 und Entlastung

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 12.03.2025 wurde den Delegierten der Verbandsversammlung bekannt gegeben.

Entsprechend dem Bericht haben sich keine Beanstandungen ergeben.

Die Verbandsversammlung erteilt gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den

Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 des Abwasserzweckverbandes

Winterbach

Die Verwaltung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Rechnungsjahre 2026 und 2027 im Entwurf den Mitgliedern des Abwasserverbandes vorgelegt.

Über die einzelnen Ansätze des Verwaltungshaushaltes wurde beraten.

Der Verwaltungshaushalt für das Rechnungsjahr 2026 schließt in den Einnahmen und Ausgaben

mit 155.140,00 Euro und im Rechnungsjahr 2027 mit 150.120,00 Euro ab.

Der Vermögenshaushalt für das Rechnungsjahr 2026 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 102.000,00 Euro und im Rechnungsjahr 2027 mit 102.000.00 Euro ab.

Die vorgelegte Haushaltssatzung und der Finanzplan wurden von den Delegierten genehmigt.

Die Betriebskostenumlage 2026 wird auf 151.080,- € und 2027 auf 146.080,- € festgesetzt. Sie wird nach den Vorschriften des § 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 a der Verbandssatzung umgelegt.

Eine Investitionsumlage wird für das Jahr 2026 und 2027 in Höhe von 100.000,- € festgelegt. Das ergibt einen Betrag von je 57,142 Einwohnergleichwerte.

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt werden im Haushaltsjahr 2026 und 2027 nicht aufgenommen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000 Euro festgelegt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2026 und 2027 werden mit den dazugehörigen Bestandteilen und Anlagen entsprechend den vorgelegten Unterlagen und der vorangegangenen Beratung beschlossen. Dem Finanzplan wird zugestimmt.

EU-Wasserrahmenrichtlinie - Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen

Mit Schreiben vom 30.07.2025 teilt das Landratsamt Günzburg mit, dass im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie spätestens 2027 Zusatzmaßnahmen zur Reduzierung der Phosphoreinträge in den Vorfluter erfolgen müssen. Der Vorsitzende wird in Verbindung mit der betreuenden Firma BSB5 abklären, durch welche technische Maßnahme der Phosphateintrag auf den geforderten Grenzwert reduziert werden kann. Anschließend werden Angebote für die Maßnahme eingeholt.