Aufgrund der Änderung des Passgesetzes, dürfen ab dem 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert werden. Die Kinderpässe, die noch gültig sind, behalten ihre Gültigkeit! Künftig werden auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 Euro, europäisches Ausland) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 Euro, nichteuropäisches Ausland) mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren ausgestellt.
Die Ausweispflicht besteht weiterhin erst ab dem 16. Lebensjahr, soweit kein Dokument für eine Auslandsreise benötigt wird.
Bei einer bevorstehenden Reise ist daher auf die jeweilige Bearbeitungszeit der Ausweise zu achten. Die Bundesdruckerei hat bei Personalausweisen aktuell eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen und bei Reisepässen von etwa vier Wochen.
Zur Beantragung benötigen wir das alte Ausweisdokument, ein aktuelles biometrisches Foto und die Einwilligungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Ebenso ist eine persönliche Vorsprache des Kindes mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel. 08222/9676-76 oder einwohnermeldeamt@vgem-hw.de