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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 24/2025
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Informationen aus der 147. Sitzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Haldenwang und Röfingen

vom 21. Oktober 2025

Gebührenkalkulation 2026 bis 2029 - Benutzungsgebühren

Das Sachverständigenbüro Suchowski hat die Kalkulation der Benutzungsgebühren 2026 bis 2029 sowie die Betriebsabrechnung 2022 bis 2025 vorgenommen. Grundlage der Kalkulation ist der Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2029 der Haushaltssatzung 2025.

Vor dem Hintergrund, dass die Kanäle in die Jahre kommen und Kanalsanierungskonzepte vorliegen, wird dringend empfohlen, eine Erneuerungsrücklage zur Finanzierung dieser Sanierungsmaßnahmen anzusparen. Damit wird dem Verband die Möglichkeit eingeräumt, größere „Gebührensprünge“ abzuwehren bzw. zu lindern.

Auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation werden folgende Beschlüsse gefasst:

1.

Die Abwassergebühr wird für den Kalkulationszeitraum 2026 - 2029 auf 4,48 Euro/cbm Abwasser festgesetzt.

2.

Die Verbandsversammlung macht von der Möglichkeit des Art. 8 Abs. 3 Satz 2 KAG Gebrauch.

3.

Als Gebührenmaßstab ist der modifizierte Frischwassermaßstab anzuwenden.

Gebührenkalkulation 2026 bis 2029 - Herstellungsbeitrag

Das Sachverständigenbüro Suchowski hat die Neukalkulation der Beiträge unter Einbeziehung der Finanzplanungswerte bis 2029 sowie der von der Verwaltung gelieferten Geschoßflächen (293.000 qm) und Grundstücksflächen (1.109.000 qm) vorgenommen.

Die neu kalkulierten Beitragssätze wurden beschlossen.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Haldenwang und Röfingen vom 11.10.2018 wird mit beiliegender Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung geändert.

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Satzung

vom 22.10.2025

zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Haldenwang und Röfingen vom 27.07.2010 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 03.12.2013, 29.07.2016, 11.10.2018 und 28.07.2022

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Gemeinden Haldenwang und Röfingen folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 27.07.2010 in der Fassung der Änderungssatzungen vom 03.12.2013, 29.07.2016 und 11.10.2018 und 28.07.2022

§ 1

§ 6 erhält folgende Fassung:

(1) Der Beitrag beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche

0,96 €

b)

pro m² Geschossfläche

15,20 €

(2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.

(3) Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinn von § 3 EWS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen

a)

pro m² Grundstücksfläche

0,75 €

b)

pro m² Geschossfläche

13,97 €

§ 2

§ 10 Abs. 1 Satz 2 behält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 4,48 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 3

§ 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. Gebäude oder selbständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen weiteren Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. Balkone und Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.

§ 4

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Die Gebührensatzung ist auf der Grundlage der vorgenannten Beschlüsse zu ändern. Inkrafttreten dieser Gebührenänderung ist der 01.01.2026

Vergabe der Ingenieurleistungen für die Abwasserbeseitigung des Gewerbegebietes Röfingen

Der Abwasserzweckverband ist für die Vergabe der Abwassererschließungsplanung zuständig. Die übrige Erschließung des Gewerbegebietes obliegt dem Wasserzweckverband und der Gemeinde.

Die Verbandsversammlung hat das Ingenieurbüro Degen & Partner, Günzburg mit den Ingenieurleistungen zur Abwassererschließung des Gewerbegebietes Röfingen beauftragt.

Informationen aus der 171. Sitzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang

vom 21. Oktober 2025

Gebührenkalkulation 2026 - 2029 – Benutzungsgebühren

Das Sachverständigenbüro Suchowski hat die Kalkulation der Benutzungsgebühren 2026 bis 2029 sowie die Betriebsabrechnung 2022 bis 2025 vorgenommen.

Vor dem Hintergrund, dass an der Wasserversorgung Erneuerungsmaßnahmen angedacht sind, (Filteranlage, Elektrotechnik, Steuerungsanlage), wird dringend empfohlen, eine Erneuerungsrücklage zur Finanzierung dieser Sanierungsmaßnahmen anzusparen.

Damit wird dem Verband die Möglichkeit eingeräumt, größere „Gebührensprünge“ abzuwehren bzw. zu lindern.

Auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Wassergebühr wird für den Kalkulationszeitraum 2026 – 2029 ab dem 1.1.2026 auf 2,56 Euro/cbm festgesetzt.
  • Die Verbandsversammlung macht von der Möglichkeit des Art. 8 Abs. 3 Satz 2 KAG Gebrauch.

Gebührenkalkulation 2026 - 2029 - Herstellungsbeiträge

Die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge unter Einbeziehung der Finanzplanungswerte bis 2029 sowie der Geschoßflächen und Grundstücksflächen wurden ebenfalls vom Sachverständigenbüro Suchowski durchgeführt.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation werden folgende Änderungen in die u.a. Satzung aufgenommen:

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang vom 29.07.2022 wird mit beiliegender Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung geändert.

Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Satzung vom 29.07.2022

zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang vom 27.07.2010, in der Fassung der Änderungssatzungen vom 03.12.2013, 06.05.2015, 29.07.2016 11.10.2018, 29.07.2022 und vom 22.10.2025

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gemeinden Röfingen und Haldenwang vom 27.07.2010, in der Fassung der Änderungssatzungen vom 03.12.2013, 06.05.2015, 29.07.2016und 11.10.2018, 29.07.2022

§ 1

§ 6 erhält folgende Fassung:

(1) Der Beitrag beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche

0,37 €

b)

pro m² Geschossfläche

2,13 €

(2) Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinn von § 3 WAS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen

a)

pro m² Grundstücksfläche

0,29 €

b)

pro m² Geschossfläche

1,68 €

§ 2

§ 10 Abs. 1 enthält folgende Fassung

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 2,56 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 3

§ 10 Abs. 3 enthält ebenfalls folgende Fassung

(3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,56 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 4

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Beschluss:

Die Gebührensatzung ist auf der Grundlage der vorgenannten Beschlüsse zu ändern. Inkrafttreten dieser Gebührenänderung ist der 01.01.2026.

Vorstellung des Strukturkonzepts der neuen Wasserversorgung

Herr Habersetzer vom Ingenieurbüro Degen aus Günzburg, hat das Struktur- und Sanierungskonzept zur Ertüchtigung Wasserversorgung Röfingen, Roßhaupten, Haldenwang Hafenhofen und Eichenhofen, sowie Landensberg mit Glöttweng der künftigen Wasserversorgung vorgestellt.

Das Konzept beinhaltet die Bestandserfassung und Bestandsanalyse der bestehenden Wasserversorgungsanlagen als Grundlage zur weiteren Entwicklung des Sanierungskonzeptes für die Ertüchtigung und Sicherstellung der künftigen Wasserversorgung