4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes Glöttgruppe vom 15.11. 2017 (BGS/WAS)
Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Zweckverband folgende 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
Grundgebühr
In § 9a Abs. 2 wird die Grundgebühr wie folgt festgesetzt:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 154,82 €/Jahr
bis 10 m³/h 387,05 €/Jahr
bis 16 m³/h 619,33 €/Jahr
bis 25 m³/h 1.006,50 €/Jahr
bis 63 m³/h 2.477,00 €/Jahr
bis 100 m³/h 3.870,67 €/Jahr
§ 2
Verbrauchsgebühr
In § 10 Abs. 1 wird die Verbrauchsgebühr auf 2,39 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers festgesetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Holzheim, 25.11.2024