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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 25/2024
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes Glöttgruppe vom 15.11. 2017 (BGS/WAS)

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Zweckverband folgende 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Grundgebühr

In § 9a Abs. 2 wird die Grundgebühr wie folgt festgesetzt:

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 4 m³/h 154,82 €/Jahr

bis 10 m³/h 387,05 €/Jahr

bis 16 m³/h 619,33 €/Jahr

bis 25 m³/h 1.006,50 €/Jahr

bis 63 m³/h 2.477,00 €/Jahr

bis 100 m³/h 3.870,67 €/Jahr

§ 2

Verbrauchsgebühr

In § 10 Abs. 1 wird die Verbrauchsgebühr auf 2,39 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers festgesetzt.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Holzheim, 25.11.2024

Käßmeyer
Verbandsvorsitzender