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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 3/2024
Dürrlauingen
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Kindergartenbeiträge

Änderung der Kindergarten-/Krippengebühren 09/2024 und 09/2025

(1) Benutzungsentgelt für Kinder ab dem 3. Lebensjahr wird wie folgt festgelegt:

a)

Betrag beinhaltet Betreuungsgebühr sowie Spiel- und Getränkegeld

b)

Für Geschwisterkinder gilt die Ermäßigung von 20,-- € pro Geschwisterkind

(2) Benutzungsentgelt Kinderkrippe:

a)

Betrag beinhaltet Betreuungsgebühr sowie Spiel- und Getränkegeld

b)

Für Geschwisterkinder gibt es keine Vergünstigung

(3) Der Staat leistet einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der Zuschuss beträgt 100,-- € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.