Sehr geehrter Bürgerinnen und Bürger,
Aufgrund einiger Anfragen aus dem Verbandsgebiet informieren wir unsere Wasserabnehmer, dass entsprechend der Regelung des Kommunalabgabengesetztes der Zweckverband, nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 KAG, verpflichtet ist kostendeckend zu kalkulieren. Aus diesem Grunde wurde eine Gebühren- und Beitragskalkulation in Auftrag gegeben, die zum Ergebnis einer Verbrauchs- und Grundgebührenerhöhung gekommen ist. Die Grundgebühren beinhalten beispielsweise den Bau, Reparaturen- und Vorhaltekosten der Leitungen. Die Gebührenbemessungen können die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigen, der höchstens vier Jahre umfassen soll (Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG). Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Glöttgruppe beschloss mit Sitzung am 21.11.2024 die Erhöhung der Verbrauchs- und Grundgebühren.
Wir hoffen, durch die Veröffentlichung der Gründe einer Verbrauchsgebührenerhöhung, offene Fragen ausgeräumt zu haben.