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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 7/2024
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Aus dem Rathaus

Liebe Hundehalter/innen,

Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen, wegen der Festsetzung der Hundesteuer, bei der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang schriftlich anmelden.

Bei Verendung oder Veräußerung muss der Hund wiederum abgemeldet werden.

Die An- bzw. Abmeldung kann auch online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang erfolgen.

www.vgem-hw.de/digitales-rathaus/

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang unter der Tel.-Nr. 08222 9676-26.