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Mitteilungsblatt für die VG Haldenwang
Ausgabe 9/2026
Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang
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Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Günzburg

Buchsbaumzünsler - Wohin mit befallenen Pflanzen?

Der Buchsbaumzünsler ist wieder aktiv.

Schnittgut von befallenen Buchsbäumen bzw. aufgrund des Zünslerbefalls abgestorbene Buchsbäume oder Baumteile müssen so entsorgt werden, dass keine Gefahr besteht, dass Raupen und Eiergelege sich weiterverbreiten können.

Bei der Entsorgung über die Biotonne oder den Kompost können die für die Tötung des Buchsbaumzünslers benötigten Temperaturen aufgrund der offenen Kompostierung nicht erreicht werden. Eier und Raupen am Strauchschnitt und an befallenen Pflanzen könnten sich weiterentwickeln und der Schädling so weiterverbreitet werden. Daher ist diese Art der Entsorgung nicht geeignet den Buchsbaumzünsler einzudämmen.

Kleine Mengen von Schnittgut können über die Restmülltonne entsorgt werden. Das Schnittgut muss in Plastiksäcken luftdicht verpackt sein.

Größere Mengen der befallenen Pflanzen oder befallenes Schnittgut können in einem Plastiksack verpackt bei allen Wertstoffhöfen mit Sperrmüllcontainern entsorgt werden. Der Schädling kommt dann zusammen mit dem Buchsbaum in die Müllverbrennungsanlage, wo er vernichtet wird.

Abgabemöglichkeiten für mit dem Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen bestehen am Abfall- und Wertstoffzentrum in Burgau sowie auf den Wertstoffhöfen in Burtenbach, Günzburg, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach, Leipheim, Offingen, Thannhausen und Ziemetshausen.

Die Entsorgung der befallenen Buchsbäume ist ab Dienstag, 28. April 2026, gebührenpflichtig. Pro 100 Liter werden 5,00 € an den genannten Abgabestellen berechnet.

„Grüner“ nach Sichtung unbefallener Buchsbaum kann kostenfrei als Baum- und Strauchschnitt auf den Wertstoffhöfen oder über die Biotonne bzw. den Kompost entsorgt werden.

Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung unter Telefon 08221/95-456 oder im Internet unter kaw.landkreis-guenzburg.de

Wöchentliche Leerung der Biotonnen

Ab dem 18. Mai 2026 wird die Biotonne wieder wöchentlich geleert.

Dieses Angebot gilt bis zum 2. Oktober 2026. Hierfür fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Am Leerungstag sollten alle Tonnen spätestens bis 6:00 Uhr (oder am Vorabend) bereitgestellt werden, da sich die gewohnten Leerungszeiten ändern können. Um eine zügige Leerung zu ermöglichen, stellen Sie die Tonnen nach Art sortiert und bei mehreren Gefäßen paarweise zur Leerung bereit.

Hier noch ein paar Tipps für alle Nutzer:

Knüll- und Zeitungspapier unten in die Tonne und zwischen den Bioabfall legen.

Feuchte Küchenabfälle in Papier wickeln.

Die Biotonne sollte nicht in der prallen Sonne stehen.

Trockener Strauch- bzw. Rasenschnitt kann untergemischt werden.

Die Biotonne sollte nach jeder Leerung gereinigt werden.

Den Deckel der Biotonne immer verschlossen halten.

Die Bioabfälle dürfen nicht in Plastiktüten bzw. Bioplastiktüten verpackt in die Biotonnen gegeben werden. Alternativ werden Papiertüten oder Zeitungen empfohlen.

Weitere Informationen zur Bioabfallsammlung finden Sie auf der Homepage des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes unter kaw.landkreis-guenzburg.de

Terminverschiebung bei der Müllabfuhr

Der kommende Feiertag am Freitag, 1. Mai 2026, erfordert eine Verschiebung der Leerungstermine für die Bio- und Restmüllgefäße sowie der Gelben Tonne.

In dieser Woche verschieben sich die Leerungen ab dem Feiertag jeweils um einen Tag nach hinten.

Die einzelnen Abfuhrtermine können im Abfuhrkalender oder im Internet unter kaw.landkreis-guenzburg.de nachgelesen werden. Die Feiertagsverschiebung ist hier aktuell berücksichtigt.

Abfallentsorgungsanlagen geschlossen

Am Freitag, den 01. Mai 2026, bleiben die Verwaltung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes und alle Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Günzburg feiertagsbedingt geschlossen.