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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024-2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 4 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Michelstadt und Landgericht Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Aus den Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 07.04.2023 im Sekretariat der Gemeinde Brensbach. Das Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Schöffen) sowie weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Brensbach unter www.brensbach.de oder www.schoeffenwahl.de.