Folgende Bekanntmachung der Gemeinde Brensbach wird hiermit veröffentlicht:
Umlegung in der Gemeinde Brensbach,
Gemarkung Brensbach, Flur 11
Umlegungsgebiet „Am Kirschberg“
Gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Beschluss des Umlegungsplans vom 14. Mai 2024 sowie die erste und zweite Änderung des Umlegungsplans am 06. März 2025 unanfechtbar geworden sind.
Der bisherige Rechtszustand wird mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung durch den im Umlegungsplan sowie der ersten und zweiten Änderung des Umlegungsplans vorgesehenen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.
Die Gemeinde Brensbach ist Gläubigerin und Schuldnerin der im Umlegungsplan festgelegten Geldleistungen, die gemäß § 64 Abs. 2 Baugesetzbuch mit der Bekanntmachung fällig werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erhoben werden.