Aufgrund des §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunaler Gewerbepark Gersprenztal in ihrer Sitzung am 20.11.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -1.000 €
mit einem Saldo von — 0 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 €
mit einem Saldo von — 0 €
ausgeglichen — 0 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 0 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 9.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -9.000 €
mit einem Saldo von — 0 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 €
mit einem Saldo von — 0 €
ausgeglichen — 0 €
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht veranschlagt.
Soweit die sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, wird gem. § 18 in Verbindung mit § 5 der Verbandsatzung zur Finanzierung des Ergebnishaushalts eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage und zum Ausgleich des Finanzhaushalts eine Investitionskostenumlage erhoben.
Für das Jahr 2025 wird für die Gemeinde Brensbach und die Gemeinde Fränkisch-Crumbach eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage in Höhe von jeweils 500 € und eine Investitionskostenumlage in Höhe von jeweils 4.500 € festgesetzt.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Ein Stellenplan wurde nicht beschlossen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan gem. § 97 Abs 4 HGO bis zum Ende seiner Gültigkeit auf der Homepage der Gemeinde Brensbach und auf der Homepage der Gemeinde Fränkisch-Crumbach veröffentlicht.