Der Wahlausschuss der Gemeinde Brensbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
| 1. | Zahl der Wahlberechtigten | 4.075 |
| 2. | Zahl der Wählerinnen und Wähler | 2.694 |
| 3. | Zahl der gültigen Stimmen | 2.647 |
| 4. | Zahl der ungültigen Stimmen | 47 |
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
| Lfd.Nr. | Familienname, Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | % |
| 1 | Müller, Rainer | Sozialdemokratische Partei Deutschlands -SPD- | 1.447 | 54,67 |
| 2 | Krichbaum, Ralf | Christlich Demokratische UnionDeutschlands -CDU- | 655 | 24,74 |
| 3 | Knörnschild, Heinz Werner | Unabhängige Wählergemeinschaft Brensbach -UWG-Brensbach- | 545 | 20,59 |
Auf den Bewerber Herr Rainer Müller sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen.
Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Brensbach gewählt.
| Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl kann erheben: | |
| - | jede Bewerberin oder jeder Bewerber, die oder der an der Wahl teilgenommen hat, |
| - | jede Bewerberin oder jeder Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, |
| - | jede und jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises, die oder der die Verletzung eigener Rechte geltend macht, |
| - | jede und jeder Wahlberechtigte, die/der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, wenn sie oder ihn mind. 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen. |
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung des Ergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Brensbach, Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.