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Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl der Gemeindevertretung in Brensbach am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 das endgültige Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung wie folgt festgestellt:

Zur Wahl der Gemeindevertretung waren 4.075 Personen wahlberechtigt, davon haben 2.688 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 65,96 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 2.597 Stimmzettel gültig und 91 Stimmzettel ungültig.

Hierbei fielen auf

Auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

In die Gemeindevertretung sind gewählt:

Hinweis: Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz nur zulässig, wenn ihn mindestens 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Brensbach, den 19.03.2026
Petry, Gemeindewahlleiterin