Titel Logo
Brensbacher Nachrichten
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Radfahrer, Fußgänger kontra Hund; mit Rücksicht aufeinander geht keiner auf Kollisionskurs

In der Ortslage unterwegs

Als oberster Grundsatz gilt: Hunde in der Ortslage gehören an die Leine - im Interesse der Mitmenschen, im Interesse des Hundehalters und seines Hundes. Die Gefahren im Straßenverkehr sind für alle Beteiligten zu groß und oft nicht abzuschätzen.

Gerade ältere Mitbürger oder Kleinkinder können durch einen jungen, quirligen Hund an der langen Leine verunsichert werden. Hier lautet die Empfehlung ganz klar: "Führen Sie Ihren Hund in solchen Situationen an der kurzen Leine, unter direkter Kontrolle. Und Kinderspielplätze und Sportplätze sind selbstverständlich absolut tabu!"

Nicht immer ist Zeit und Gelegenheit für einen ausgedehnten Waldspaziergang, um dabei "die großen und kleinen Geschäfte" zu erledigen.

Auch hier ist selbstverständlich: Der verantwortliche Hundehalter hat immer einen Beutel dabei, um die Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen.

Begegnungen in der Natur

Für eine artgerechte Haltung ist es unbedingt erforderlich, Hunden die Möglichkeit zum Freilauf zu geben. Dies trägt zu einem ausgeglichenen Wesen und einer normalen Entwicklung des Hundes bei. Auch hierbei gibt es einiges zu beachten:

Die bestehenden Regelungen des Naturschutzes müssen eingehalten werden. Die Hinterlassenschaften sind auch hier mitzunehmen.

Kein Hund darf durch ein Feld toben und so Aussaat oder Pflanzen beschädigen.

Von März bis Ende Juni ist besondere Rücksicht auf brütende und tragende Tiere in Feld und Wald erforderlich.

Jogger, Radfahrer, Spaziergänger und Hundehalter sollen ihre Freizeitaktivitäten ohne Beeinträchtigung nachgehen können. Dies geht nur durch gegenseitige Rücksichtnahme.

Wichtiger Hinweis für Fahrradfahrer und Jogger:

Kein Hundehalter kann seinen Hund kontrollieren, wenn sich ein Fahrradfahrer schnell und unbemerkt von hinten nähert. Dies gilt auch für die Begegnung mit Joggern. Um den Hund sicher und gelassen bei sich absitzen zu lassen, benötigt der Hundehalter ein Signal: ein Klingeln oder einen kurzen Zuruf. Dann kann er entsprechend reagieren.

Voraussetzung hierfür: Achten Sie darauf, dass sich Ihr Hund in Ihrem Einwirkungsbereich befindet und zuverlässig auf Sie hört.

Aus gegebenem Anlass ergeht folgender zusätzliche Appell an die Radfahrer: Bitte passen Sie Ihre Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten und der Frequentierung der Wege durch z.B. Spaziergänger an. Nur dann kann ein harmonisches und vor allem unfallfreies Miteinander funktionieren.

Petry, Ordnungsamt