Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass der Blumenschmuck bei den Urnenwänden auf den Friedhöfen der Gemeinde Brensbach nicht auf dem Fußboden, sondern nur auf den dafür vorgesehenen „Fußbänken“ bzw. auf den Urnenwänden aufgestellt werden darf. Außerdem bitten wir die Besitzer der leeren Vasen und sonstigen Gefäße, die immer mal wieder an den Urnenwänden abgestellt werden, diese umgehend zu entfernen, da sie ansonsten entsorgt werden.
Verwelkte Pflanzen sind sowohl bei den Urnenwänden, am Denkmal als auch auf den übrigen Gräbern umgehend zu entfernen.
Wir bitten um künftige Beachtung!